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Deutschland: Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten gefordert

8. November 2022

Heidi meint: „Ähnliche Forderungen sind in der Schweiz an den Wänden des Bundeshaus ungehört verhallt.“

Medienmitteilung vom 3.11.22: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten.

BDEW, DVGW und Bioland e.V. fordern ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Ausweitung des Ökolandbaus in Einzugsgebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen.

Erstmals äussern sich dazu gemeinsam Akteure aus der Wasserwirtschaft und dem Ökolandbau und unterstützen entsprechende Pläne der europäischen Kommission.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: “Fast zwei Drittel unseres Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Das macht es besonders wichtig, diese Wasserressource zu schützen. Genau hier muss die Politik endlich ins Handeln kommen. Jahrzehntelang wurden die Probleme der Verunreinigungen durch chemisch-synthetische Pestizide und der Überdüngung nicht ernst genommen. Ziel muss es sein, von der intensiven Landwirtschaft wegzukommen und so Einträge von chemisch-synthetischen Pestiziden und erhöhte Nitratfrachten ins Grundwasser zu vermeiden. Der Ökolandbau hat bereits die Antworten auf unsere Probleme und ist die geeignetste präventive Massnahme, unser Grundwasservorkommen vor Kontaminationen aus dem Bereich zu schützen.”

Trotz strenger Zulassungsvorschriften werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM-Wirkstoffe) und ihre Abbauprodukte (Metaboliten) regelmässig in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen. Die Konzentrationen liegen laut der Wasserverbände teilweise oberhalb der geltenden Schwellenwerte und Umweltqualitätsnormen.

Seit vielen Jahren unvermindert hoch sei auch die Nitratbelastung des Grundwassers in vielen intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen. Gleichzeitig sei mittlerweile bekannt, dass das natürliche Nitratabbauvermögen in den Grundwasserleitern endlich ist, was unmittelbar einen weiteren Anstieg der Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Folge hat.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser DVGW: “Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und es gelten strenge Grenzwerte zum Schutz vor Belastungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Daher plädieren wir dafür, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Wir brauchen umgehend politische Rahmenbedingungen, die den Ausbau des Ökolandbaus in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung stärken und die ökologischen Leistungen dieses Anbauverfahrens ausreichend finanziell fördern.”

Im Ökolandbau sind chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide verboten. Die wenigen zugelassenen Wirkstoffe im Pflanzenschutz führen wegen ihrer hohen biologischen Abbaubarkeit oder geringen Mobilität zu keinen Konflikten mit dem Grundwasserschutz, so Bioland. Im ökologischen Landbau werden in aller Regel nur in Dauer- und Sonderkulturen Pflanzenschutzmittel auf Naturstoffbasis eingesetzt, darüber hinaus werden keine herbiziden Wirkstoffe verwendet.

EU-Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Die EU-Kommission leitet ihren Verordnungsentwurf über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aus der Farm-to-Fork Strategie ab. Diese beinhaltet zwei wichtige Ziele: Die Verwendung und das Risiko von Pestiziden sollen bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Zudem soll europaweit die Ökofläche in der EU auf 25 Prozent der gesamten Anbaufläche steigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten bietet bei entsprechender Umsetzung die Möglichkeit, den Einsatz von chemisch- synthetischen Pestiziden zu beenden.

Ein breites Verbändebündnis hat dazu ein Positionspapier (Verbändepapier: Trinkwasserschutz und Ökolandbau stärken | BDEW) verfasst und an Bundesagrarminister Cem Özdemir, Bundesumweltministerin Stefanie Lemke und die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments, Sarah Wiener, verschickt. Darin fordern sie wichtige Nachbesserungen.

Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland: “Wir begrüssen im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings umfasst das Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten sämtliche Pflanzenschutzmittel und damit auch solche natürlichen Ursprungs. Damit macht das Anwendungsverbot den ökologischen Landbau in den empfindlichen Gebieten unmöglich. Das Anwendungsverbot muss daher auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel spezifiziert werden. Nur wenn die für den Ökolandbau zugelassenen Naturstoffe einschliesslich mineralischer Stoffe weiterhin zugelassen bleiben, ist dieser zukunftsfähig.”

So solle für eine kohärente Verwendung von Wirkstoffkategorien die SUR an die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 so angepasst werden, dass anders als im jetzigen Entwurf, nicht zwischen chemischen und biologischen Wirkstoffen, sondern zwischen chemisch-synthetischen und Naturstoffen (inkl. mineralischen Ursprungs) unterschieden wird.

Die Verbände sind sich einig, der Ökolandbau müsse auch in den ökologisch empfindlichen Gebieten gefördert werden. “Die vollständige Honorierung der ökologischen Leistungen des Ökolandbaus über die GAP muss dazu zukünftig auch in denjenigen Gebieten möglich sein, wo Verbote des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel gelten. Nur so sind die europaweiten Ziele der Farm-to-Fork Strategie mit der Halbierung des Pestizideinsatzes und 25 Prozent Ökolandbau erreichbar. Entscheidend ist eine gute kohärente Umsetzung der SUR in Verbindung mit der EU-Ökoverordnung und der GAP”, ergänzt Wehde.

Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten. Medienmitteilung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. 3.11.22

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Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft: Utopie oder Notwendigkeit?

29. Dezember 2021
Aus dem Schlussbericht "Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft"

Aus dem Schlussbericht „Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft“, Vision Landwirtschaft. 20.12.21

Im vergangenen Jahr wurde viel geschrieben und gesprochen über die enormen Schäden, welche Pestizide in Wasser, Boden, Luft, Flora und Fauna sowie in uns Menschen anrichten. Dieses Wissen gilt es in die Agrarpolitik hineinzutragen, denn ohne massive Veränderungen sieht die Zukunft düster aus.

Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft»

Aus der Kurzfassung des Schlussberichts «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» 2017 – 2021 von Vision Landwirtschaft:

Das Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» mit dem Ziel, in der Schweiz völlig auf Pestizide zu verzichten, wuchs aus dem im Mai 2016 von Vision Landwirtschaft veröffentlichten «Pestizid-Reduktionsplan Schweiz» heraus. Vision Landwirtschaft stand damals mit diesem Ziel noch weitgehend alleine da. Selbst bei vielen Partnerorganisationen galt ein Ausstieg aus der Pestizidwirtschaft eher als Utopie denn als eine realisierbare Vision. Die Meinung, dass Pestizide als letztlich unabdingbarer  Kompromiss einer modernen Nahrungsmittelproduktion nötig sind, war bis in Umweltkreise hinein tief verankert. So richteten sie ihre Bemühungen lediglich auf Optimierung und Reduktion beim Pestizideinsatz.

Mit dem neuen Projekt sollte die praktische Umsetzung der im «Pestizid-Reduktionsplan Schweiz» dargelegten Vorschläge für die Landwirtschaft konkretisiert werden.

Ziel des Projektes war, den Weg hin zu einer von Pestiziden unabhängigen landwirtschaftlichen  Nahrungsmittelproduktion konkret aufzuzeigen. Die agrarpolitischen Weichen sollten durch das Projekt so gestellt werden, dass sich für Landwirte und Landwirtinnen ein Pestizidverzicht lohnt und dieser bis 2027 in allen Kulturen umsetzbar wird. Im Parlament sollten die Möglichkeiten eines weitgehenden Pestizidverzichtes durch Vorstösse regelmässig thematisiert werden. Im Weiteren sollten neben Bioprodukten zunehmend pestizidfrei produzierte Nahrungsmittel im Ladenregal zu kaufen sein. Diese sollen bei den Konsumenten sowie dem Handel und in den Medien eine gute Aufnahme finden. Die angestrebte Wirkung, bei den Zielgruppen einen Bewusstseinswandel auszulösen, wurde mehrheitlich erreicht.

Nicht zuletzt war der Stimmungswandel ganz wesentlich der Lancierung der beiden Agrarinitiativen zu verdanken, vor allem der Trinkwasserinitiative (TWI). Das Projektteam hat das Initiativkomitee der TWI von Beginn an fachlich, konzeptionell und medial intensiv unterstützt. Die TWI wie auch die Pestizidinitiative trugen wesentlich dazu bei, dass der grossflächige Pestizideinsatz in der Landwirtschaft und die damit verbundenen massiven Schäden zu einem medialen Dauerthema wurden. Gleichzeitig haben die beiden Agrarinitiativen stark mitgeholfen, auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben einen Bewusstseinswandel auszulösen.

Mit unzähligen praktischen Massnahmen, die im Rahmen des vorliegenden Projektes regelmässig aufgearbeitet und kommuniziert wurden, versuchten etliche Betriebe vom Pestizideinsatz wegzukommen. Dieser ansonsten wenig kommunizierte, hoffnungsvolle Prozess stand in auffallendem Kontrast zur Kommunikation der grossen landwirtschaftlichen Verbände und der mit diesen eng zusammenarbeitenden Agroindustrie. Diese versucht bis heute, den Pestizideinsatz als unumgänglich darzustellen, damit die Ernährung der Bevölkerung gewährleistet sei.

Während der dreieinhalbjährigen Projektlaufzeit setzte ein Sinneswandel gegenüber Pestiziden ein in Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung, wie er noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre. Das vorliegende Projekt leistete dazu einen wesentlichen Beitrag. Heute, nach Abschluss des Projektes «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft», bekennen sich breite Kreise zur Notwendigkeit eines Ausstiegs aus dem bisher praktizierten Pestizideinsatz zur Nahrungsmittelproduktion …

Erfahrungen aus dem Projekt

Entscheidend für den Erfolg im Projekt war Vision Landwirtschaft als treibende Kraft, die Biss, Unabhängigkeit und ein ausgewiesenes Fachwissen hat sowie ein starker, in die Organisation integrierter Projektleiter mit klaren Zielvorgaben. Gleichzeitig hat Vision Landwirtschaft mit mehreren, vom Projekt unabhängigen, Reports Schwachpunkte der offiziellen Berichterstattung über die Gesamtkosten der Landwirtschaft aufgearbeitet. Damit wurde Zahlenmaterial auch für das Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» erarbeitet und u.a. gezeigt, welch grosse Lücken bei der Erfassung des Pestizidverbrauchs und dessen Auswirkungen auf die Umwelt bestehen.

Durch das Projekt entstand ein einzigartiges Netzwerk, welches in der Lage war, auf allen Ebenen neue Erkenntnisse zu den Pestiziden in kürzester Zeit zu kommunizieren. Dies war nur möglich durch ein umfassendes Kommunikationskonzept, welches alle Zielgruppen akribisch analysierte und daraus Handlungsfelder ableitete. Entscheidend bei der Umsetzung war eine sorgsame und schrittweise Vorgehensweise. Um die betroffenen Akteure für Veränderungen zu gewinnen, sollten sie nicht überfordert und unter Druck gesetzt werden …

Höhepunkte im Projektfortlauf

Vision Landwirtschaft war eine wichtige Drehscheibe und deckte den Bedarf an fundierten Informationen für Medien, Politik, Handel und die Initiativkomitees der beiden Agrarinitiativen ab. Den Projektverantwortlichen gelang es, Ressourcen verschiedener Akteure zu bündeln und gewinnbringend für alle einzubeziehen. Dadurch wurde das Pestizidthema fachlich breit abgestützt und besonders attraktiv für die mediale Berichterstattung. Die breite Vernetzung mit Politikern und Organisationen aus dem Bereich Landwirtschaft ermöglichte einen regelmässigen Informationsaustausch und förderte die öffentliche Diskussion über Pestizide.

In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass fundierte Informationen über die unzähligen Pestizidwirkstoffe kaum zugänglich sind. Vor allem Medienvertreter sind aber an detaillierten Fakten zu Pestiziden sehr interessiert. In einem eigenen Teilprojekt trug Vision Landwirtschaft deshalb verfügbare Informationen zu Wirkungsart, Toxizität in den verschiedenen Umweltbereichen und der menschlichen Gesundheit, Verkaufsmengen, etc. aus verschiedensten Quellen zusammen.

Herausforderungen

Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass landwirtschaftliche Produzentenverbände und der Detailhandel an einer konstruktiven Zusammenarbeit wenig interessiert waren – dies trotz dem zunehmenden Druck aus der Öffentlichkeit gegenüber Pestiziden. Aus diesem Grund entschied sich das Projektteam, einen eigenen Vertriebskanal für pestizidfreie Nahrungsmittel zu entwickeln. Anfang 2021 gründeten überzeugte und engagierte Bauern mit Unterstützung von Vision Landwirtschaft die Firma NatuRegio AG. Diese verfolgt das Ziel, zukünftig pestizidfrei produzierende Produzenten und pestizidfrei produzierte Nahrungsmittel unter der neu geschaffenen Marke «Intakt» zu bündeln und zu vermarkten.

Wichtige Erfahrung für zukünftige Projekte

Das Projekt hat aufgezeigt, dass ohne Druck und Hartnäckigkeit nichts geht. Die Agrarpolitik wird sich ohne öffentlichen Druck nicht wirklich bewegen und ein wesentliches Umdenken in bäuerlichen Kreisen und dem Detailhandel findet nur sehr zaghaft statt. Ein wichtiges Ziel wurde aber trotzdem erreicht: Der Begriff Pestizide (anstatt Pflanzenschutzmittel) hat sich heute in der öffentlichen Meinungsbildung fest etabliert.

In der Kommunikationsstrategie wurde das Hauptgewicht auf die Suche und Publikation von BestPractice Beispielen gelegt. Die Kernbotschaft lautet: Eine pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft ist wirtschaftlich möglich und erlaubt es ihr, höhere Produzenten- wie auch höhere Konsumentenpreise gegenüber dem Ausland zu erklären. Während der Projektlaufzeit wurden 116 Beiträge zum Thema Pestizide auf der Homepage von Vision Landwirtschaft veröffentlicht. Viele davon wurden von den Medien aufgenommen und über Social-Media Kanäle weiterverbreitet. Mindestens 60 Medienbeiträge erwähnten Vision Landwirtschaft im Kontext «pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» und etwa 35 Beiträge zum landwirtschaftlichen Pestizideinsatz nahmen Bezug zu Informationen von Vision Landwirtschaft.

Ausblick

Die Diskussion um den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft wird weitergehen, da breite Kreise der Bevölkerung die Situation im Bereich Pestizide in der Landwirtschaft als problematisch beurteilen. Sie erwarten, dass die Politik, die landwirtschaftlichen Branchen und der Detailhandel die offensichtlichen Probleme angehen und den Einsatz von Pestiziden stark reduzieren. Mit dem Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» hat Vision Landwirtschaft die Diskussionen um den Einsatz von Pestiziden mitgeprägt. Die Entwicklungen im Detailhandel machen deutlich, dass die Nachfrage von nachhaltig und pestizidfrei produzierten Lebensmitteln immer stärker wird. Das verstärkt den Druck auf die Landwirtschaft und ihre Branchenorganisationen, Alternativen für Pestizide zu entwickeln und umzusetzen.

Vision Landwirtschaft wird sich auch in den kommenden Jahren mit einer pestizidfreien Lebensmittelproduktion in der Schweizer Landwirtschaft auseinandersetzen. Mit konkreten Projekten wie z.B. der Etablierung einer breit abgestützten «Plattform Pestizide» wollen wir die Entwicklung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft weiter mitgestalten. Im Fokus haben wir auch die zentralen Themenbereiche «Verursacherprinzip und Kostenwahrheit». Ziel des Projekts «Kostenwahrheit in
Landwirtschaft und Ernährung» ist es, die zentrale Bedeutung von Kostenwahrheit für eine nachhaltige, faire, konsensfähige Landwirtschaft und Ernährung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufzuzeigen. Denn die heutige Zielverfehlung in der Schweizer Landwirtschaft und die zu hohen Preise für nachhaltig produzierte Lebensmittel ist ursächlich eine logische Folge fehlender Kostenwahrheit …

Ralph Hablützel, Projektleiter Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft

Schlussbericht Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» 2017 – 2021. Vision Landwirtschaft

NatuRegio AG

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NaNas Zoo der Pestizid-Metaboliten

10. März 2020

NaNa zitiert:

AQUA & GAS: «NICHT RELEVANT» ODER «RELEVANT»? Wir wollen ein möglichst sauberes Wasser abgeben! Syngenta hat bekanntlich gegen das Verbot von Chlorothalonil Beschwerde eingereicht und kritisiert die Bundesbehörden in der NZZ vom 28.02. scharf. Mit dem Verbot des Wirkstoffs und der Einstufen aller Metaboliten als relevant, hätten sie einen nicht wissenschaftlich basierten Entscheid gefällt.“

Basler Zeitung (His Masters Voice) 20.2.20:Der Chemiekonzern hält das Verbot für «unverhältnismässig und willkürlich»: Selbst wenn ein Wirkstoff wie Chlorothalonil strenger klassifiziert werde, sei ein Metabolit nicht zwingend relevant. Syngenta verlangt vom BLV, die gesetzliche Grundlage für das Vorgehen zu nennen … Syngenta hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Verbot eingelegt. Es geht nicht zuletzt um viel Geld.“*

Schweizer Kantonschemiker:Die neue Einstufung eines Metaboliten von Chlorothalonil hat somit weitreichende Folgen für betroffene Wasserversorgungen. Dieser Fall zeigt, dass die langjährige Forderung der Kantonschemiker, nicht relevante Metaboliten in die Beurteilung der Zulassung von Wirkstoffen miteinzubeziehen, gerechtfertigt ist.“

Heidi meint:Seit im Jahre 2012 die neue Unterteilung zwischen „relevanten“ und „nicht relevanten“ Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln eingeführt wurde, wird dies kritisiert, u.a. durch die Kantonschemiker …Tatsache ist, dass ganz, ganz viele Stoffe schon gar nicht gemessen werden und nicht für alle gibt es wohl Analysemethoden und alle zu untersuchen wäre viel zu teuer. Wer soll das bezahlen? Wer bezahlt das heute? Verursacherprinzip???? Und die Cocktail-Wirkung? Und die Rückstände in Lebensmitteln? Wo bleibt das Vorsorgeprinzip?

*NaNa: Exgüsi, wie hoch war wohl der Gewinn aus dem Chlorothalonil-Verkauf, während rund 50 Jahren!?

Kommentar: «nicht relevant» oder «relevant»? Wir wollen ein möglichst sauberes Wasser abgeben. Paul Sicher, SVGW vom 3.3.20

Verursacherprinzip = Grundsatz des Umweltschutzes

25. Februar 2020

Längst sind viele Grundsätze mit der Gewalt von Lobbyisten aus der Welt geschafft worden und immer häufiger werden Klagen gegen Behörden und Firmen eingereicht. Ein solcher Grundsatz ist das Verursacherprinzip im landwirtschaftlichen Umweltschutz. NaNa hat sich dem Thema angenommen.

NaNa: Zitat aus dem Bericht des Schweizer Fernsehen SRF vom 6.2.20 Chlorothalonil im Trinkwasser Wasserversorger prüft Haftungsklage gegen den Bund.

„Roman Wiget, Geschäftsführer der Seeländischen Wasserversorgung (SWG), überlegt sich nun, den Bund zu verklagen: «Wir prüfen gegenwärtig eine Haftungsklage gegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), welches das Chlorothalonil in den 1970-er Jahren zugelassen hatte.» Hintergrund dieser möglichen Haftungsklage sind die Kosten, welche die Chlorothalonil-Rückstände dem Wasserversorger verursachen. Die SWG plant diese Rückstände mit der sogenannten Umkehrosmose aus dem Wasser zu filtern. Eine entsprechende Anlage kostet eine Million Franken. Kosten, welche schlussendlich die Gebührenzahler berappen müssten.“

Wikipedia: „Das umweltrechtliche Verursacherprinzip (engl. polluter pays principle) ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Massnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen.“

Gewässerschutzgesetz, Art. 3a Verursacherprinzip:  Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.

Wieso soll dies für die Landwirtschaft nicht gelten?

Heidi meint: Es stellt sich die Frage nach dem Verursacher. Hat der Pestizid-Spritzer die Vorgaben nicht eingehalten (beliebte Version der Pestizid-Produzenten)? Hat sich das BLW bei der Erteilung der Bewilligung einseitig auf die Daten der Industrie gestützt? Hat das BLW schlampig gearbeitet? Oder ist die Chemische Industrie schuld an der Misere, indem sie Stoffe auf den Markt bringen, welche umweltschädlich sind?

Auch die Waadtländer Ständerätin Adèle Thorens Goumaz vertritt die Ansicht, dass das Verursacherprinzip gelten soll. In die Pflicht genommen werden sollen die Bewilligungsbehörde für Pestizide sowie die Chemische Industrie.

Chlorothalonil : mettre l’industrie agrochimique face à ses responsabilité. Adèle Thorens Goumaz, Le temps 14.2.20

25.2.20 HOME

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Gewässerschutz-Prinzipien

16. Januar 2019

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Pestizid-Abdrift ist vielerorts ein Problem – ein offener Brief

9. Juni 2016
Pflanzenschutzmittel sollten nur auf bestimmte Kulturen gelangen, doch ein Teil landet oft auch auf Nachbarfeldern, im Wasser, auf Hecken, Wälder usw.

Pflanzenschutzmittel sollten nur auf bestimmte Kulturen gelangen, doch ein Teil landet oft auch auf Nachbarfeldern, im Wasser, auf Hecken, Wälder usw.

Mehrere bedeutende Erzeuger und Hersteller von Bioprodukten haben in einem Offenen Brief das Deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in einem dringenden Appell aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Ferntransport bestimmter Pflanzenschutzmittel einzuschränken, denn die Auswirkungen bedrohen ihre Existenz. Offener Brief vom 7.6.16

Bio-Verarbeiter beschweren sich über Pflanzenschutzmittel-Rückstände, Top agrar 7.6.16

Abdrift von Pestiziden – Ernte des demeter-zertifizierten Leindotters nicht verfügbar, Naturata 22.5.15.

Leben im Giftnebel, Betroffene berichten von Pestizid-Abdrift, PAN Germany, 2015.

Auch in der Schweiz ist Abdrift auf biologisch bewirtschaftete Flächen ein Problem: „Abdrift von Pestiziden aus konventionellen benachbarten Landwirtschaftsbetrieben ist ein relativ häufiges Phänomen. Je kleinräumiger die Landwirtschaft, umso mehr Fälle gibt es. Grundsätzlich gilt zwar das Verursacherprinzip: Die konventionellen Nachbarn müssen mit grösster Sorgfalt verhindern, dass Bioflächen kontaminiert werden. Es gibt hierzu aber keine vom Gesetz her klar festgelegte Massnahme. Zudem ist es im Einzelfall äusserst schwierig, dem Bauern oder der Bäuerin von nebenan eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung juristisch nachzuweisen.“ Abdrift von Pestiziden von Nachbarn, bioaktuell 9/10.

Zum Beispiel im Obstbau wäre eine massive Reduktion von Abdrift möglich, doch es bleibt bei schönen Forschungsartikeln. Es hapert bei den Vorschriften. Abdrift trifft nicht nur die Bio-Bauern, sondern auch die Umwelt allgemein, die Flora und Fauna. ENDURE – ein Netzwerk für den nachhaltigen Pflanzenschutz in Europa, Agrarforschung Schweiz 2 (2): 72–79, 2011.

 9.6.16 HOME

Theoretisch sind Grundwasser, Bäche und Flüsse gut geschützt

29. Januar 2016

Heidi hat den Geissenpeter eingeladen. Sie möchte ihm zeigen wie gut die Gewässer eigentlich geschützt sind, auch vor Verschmutzungen aus der Landwirtschaft. Wenn nur die Vorschriften eingehalten würden!

Heidi: „Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist Grundsätzliches geregelt. Wenn das Grundwasser oder das Wasser in einem Bach nicht mehr naturnah ist, dann hat jemand mindestens einen Gesetzesartikel übertreten. Ein Indiz für eine durch Menschen verursachte Verschmutzung ist das Überschreiten eines Anforderungswerts an die Wasserqualität. Diese Werte – das weisst du schon – findest du im Anhang 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Ich zeige dir nur diejenigen Artikel, welche die Landwirtschaft besonders betreffen.

Die zuständige Behörde muss bei Überschreitung eines Anforderungswerts das Warnsignal beachten und handeln. Das steht deutsch und deutlich in der Gewässerschutzverordnung, nämlich im Art. 47 und im Anhang 4 Ziffer 212. Tut sie das nicht, setzt sie die Sicherheit des Trinkwassers aufs Spiel und gefährdet die Lebensgemeinschaft im entsprechenden Gewässer.“

Peter: „Wenn ich das so höre, scheint mir, dass unsere Behörden ziemlich risikofreudig sind. Könnte man sie nicht einklagen, so wie das in Dänemark beim unzureichenden Klimaschutz geschehen ist?“

Heidi: „Schon möglich. Man müsste es einmal probieren: Klage gegen eine säumige Behörde. Das tönt spannend. Suche mir doch einen Sponsor, dann mach‘ ich das! Aber fangen wir jetzt mit dem gratis Nachschlagen im GSchG an, denn für eine solche Klage braucht es einen tüchtigen Anwalt und Geld!“

Peter: „Halt! Ich habe noch eine Frage: Wie wissen die Behörden, ob ein Gewässer verschmutzt ist, wo doch längst nicht alle Bäche untersucht werden?“

Heidi: „Natürlich ist auch dies ein Problem. Die Ämter müssten diesbezüglich viel mehr tun. Doch wer zahlt das? Überall wird gespart, auch bei den Behörden, ausser beim Subventionieren der Landwirtschaft!

Die Sorgfaltspflicht gemäss Art. 3 GSchG gilt für jedermann. Wenn wegen Verschmutzungen Massnahmen nötig sind, muss gemäss Art. 3a der Verursacher die Kosten dafür tragen.“

Peter: „Wie findet man den Schuldigen, wenn das Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel oder Nitrat verschmutzt ist?“

Heidi: „Ja eben, das wäre mit Aufwand verbunden und unangenehm, also bezahlt oder leidet die Allgemeinheit. Man müsste die landwirtschaftliche Praxis hinterfragen und ändern.

Es ist gemäss Art. 6 verboten, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Solche Stoffe dürfen aber auch nicht ausserhalb eines Gewässers ausgebracht oder abgelagert werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Gewässer verschmutzt wird. Solche Stoffe können Mistwasser von Misthaufen auf dem Feld oder Siloballensaft sein. Im Anhang 2 GSchV Absatz 11 f steht zudem, dass die Wasserqualität so beschaffen sein muss, dass Stoffe, die durch menschliche Tätigkeit ins Gewässer gelangen, die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen nicht beeinträchtigen.

Das ist zwar einleuchtend, aber du weisst besser als ich, dass dieses Verbot von deinen KollegInnen häufig übertreten wird. Auch systematisch übertreten, nicht nur in Graubünden! Zwar können Unfälle passieren, aber was da so alles unter „Unfall“ läuft, das kenne ich zur Genüge.“

Peter: „Wieso steht hier nichts über das Pflanzenschutzmittel- und Düngerverbot an Bächen?“

Heidi: „Die Pufferstreifen sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt. Für Pflanzenschutzmittel im Anhang 2.5, für Dünger im Anhang 2.6. Zusätzlich gilt Art. 41c GSchV Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums. Doch Art. 41 wird laufend verwässert und torpediert, ist also umsetzungsmässig im Moment nicht besonders aktuell.

Art. 14 GSchG enthält verschiedene Vorschriften für die Nutztierhalter. Anzustreben ist etwa eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Peter, erlaube mir die Bemerkung, dass beim Bilanzieren leicht gemogelt werden kann, z.B. kauft ein Bauer Futter oder Dünger zu, aber gibt dies in der Bilanz nicht an!

Peter: „Ich weiss! Das stört selbst gewisse Kontrolleure. Ich kenne ein zuständiges Amt, dem Wille und Mut fehlen, den Kontrolleuren strengeres Durchgreifen im Allgemeinen zu ermöglichen. Zudem ist es ihnen oft verwehrt, die Direktzahlungen zu kürzen. Aber Direktzahlungen sind schliesslich Steuergelder! Darum können sie die Bauern, welche betrügen, nicht zur Rechenschaft ziehen. Das schadet dem Ruf der Kontrolleure, unserem Ruf, der Umwelt und dem Vertrauen in den ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis).“

Heidi: „Da übertreibst du wohl gewaltig. Was kann eurem Ruf schon schaden?! Einen Teil eurer Werbung zahlen wir mit Steuergeldern und COOP und Migros helfen wacker mit. Nicht nur deshalb meide ich die Grossverteiler! Und dann wird die Bilanz systematisch überzogen: 110% sind erlaubt. Zwar gibt’s jetzt sanftes Gegensteuer für Problemgebiete und -betriebe (Anhang 1, Absatz 2.1.6 und 2.17 Direktzahlungsverordnung), aber so schnell verschwinden Traditionen in der Landwirtschaft nicht.

Vorgeschrieben ist auch die erforderliche Hofdünger-Lagerkapazität, die mindestens drei Monate betragen muss. Weil dies zu wenig ist, schreiben verschiedene Kantone für Neubauten fünf Monate vor, was auch der Empfehlung in der Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz für das Talgebiet entspricht, sechs Monate für das Berggebiet, dies wiederum entspricht der allgemeinen EU-Vorschrift.

Eine ausreichende Kapazität ist wichtig zum Schutz der Gewässer. Auch heute noch wird Gülle und Mist auf Schnee, gefrorenen oder nassen Boden ausgebracht. Entsprechende Anzeigen landen gerne in Amtsschubladen, wo sie verstauben. Das passiert besonders häufig in Kantonen, in welchen die Verantwortung für den Gewässerschutz Landwirtschaft beim Landwirtschaftsamt angesiedelt ist, wie in Graubünden, was eigentlich ein No-Go ist.“

Peter: „Fritz feierte letzte Wochen den 50. Geburtstag. Ich war eingeladen. Er sagte: ‚Ich darf meinen Mistsickersaft und das Milchzimmerabwasser in den Bach leiten. Das ist Gewohnheitsrecht!‘ Hans doppelte nach: ‚Ich mache das mit den Laufhofabwasser genauso, denn meine Güllegrube ist zu klein.‘ Stimmt das? Gilt auch Gewohnheitsrecht?“

Heidi: „So ein Unsinn! Das Wasser muss sauber bleiben. Es versickert teilweise ins Grundwasser oder dient anderen Leuten im Tiefland als Trinkwasser.

Peter:Art. 27 GSchG über die Bodenbewirtschaftung lese ich gleich selber: ‚Böden sind entsprechend dem Stand der Technik so zu bewirtschaften, dass die Gewässer nicht beeinträchtigt werden, namentlich nicht durch Abschwemmung und Auswaschung von Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln.‘ Tönt gut, aber was genau ist der Stand der Technik?“

Heidi: „Ehrlich gesagt, das weiss ich auch nicht. Wenn ich so uralte rauchende Gefährte von Nebenerwerbsbauern umher fahren sehe, Pestizid-Wolken oder Gülleschwaden Richtung Wald und Bächlein driften, das Regenwasser in den Fahrspuren auf Feldern liegen bleibt …

Du hast aber Art. 15 übersprungen, Erstellung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss, hat – nur etwa drei Kantone ausgenommen – kein Kanton die Prüfung der bestehenden Anlagen abgeschlossen. Die Umsetzung der Dichtigkeitsprüfung von Hofdüngeranlagen ist in den meisten Kantonen erst in der Planungs- oder Testphase. Und es soll auch Kantone geben, wo sie noch gar nicht an die Hand genommen wurde.

Das entspricht einer voll krassen Missachtung von Art. 77. Die Kantone hätten dafür sorgen müssen, dass innert 15 Jahren nach Inkrafttreten des GSchG sämtliche Lagereinrichtungen saniert sind. 25 Jahre (!) sind jetzt verstrichen, und zahlreiche Kantone haben noch nicht einmal richtig mit Kontrollieren angefangen. So eine Schlamperei! Und das Kontrollieren ist erst der Anfang. Wie lange geht es, bis die Anlagen saniert oder stillgelegt sind?“

Peter: „Das weiss ich nicht, jedenfalls lange. Erhalten wir Bundesgelder für die Sanierung?“

Heidi: „Bundesgelder? Natürlich gab es damals auch dafür Bundesgelder, doch die Eingabefrist ist längst abgelaufen. Kluge Bauern haben in die Hofdüngeranlagen investiert: mithilfe von Steuergeldern!

Peter: „Noch eine Frage: Wenn den Kantonen das Geld fehlt, sie die Gewässer-Sanierungsmassnahmen kaum zahlen können? Was dann?“

Heidi: „Für diesen Fall hat der Bund 1999 Art. 62a, Massnahmen der Landwirtschaft, geschaffen! Das sind die sogenannten Gewässerschutzprojekte in der Landwirtschaft. Sie dienen der Sanierung von durch die Bauern verschmutzten Gewässern. Der Hauptanteil der Kosten wird vom Bund getragen, den restlichen Betrag können sich verschiedene Parteien teilen (Kantone, Gemeinden, Wasserversorger, Sponsoren).

Die Erfahrungen zeigen, dass die Wasserqualität an den meisten Projektorten tatsächlich besser geworden ist, doch nachhaltig sind die Projekte nach meiner Auffassung von Nachhaltigkeit nicht, denn ohne den regelmässigen Zustrom von Steuergeldern funktioniert der Schutz nicht. Die Projekte sind eine Symptom-, keine Ursachenbekämpfung. Standortgerechte Nutzung wäre die Lösung des Problems ohne Subventionen.

Der Bund kann die Kantone, gestützt auf Art. 64, auch beim Ermitteln der Ursachen der ungenügenden Wasserqualität unterstützen. Weitere Hilfe kann er leisten für die Aufklärung der Bevölkerung, die Ausbildung von Fachleuten, das Inventarisieren von Wasserversorungsanlagen und Grundwasservorkommen usw. Für Erfolg versprechende neuartige Anlagen ist zudem eine Risikogarantie möglich (Art. 64a).“

Peter: „Damit könnte man doch sicher mehr tun! Hier, in Art. 70, sind die Sanktionen. Das interessiert mich. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich gegen die Art. 6, 22, 35, 37, 38, 39 Abs. 2 und 44 verstösst. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wer in anderer Weise vorsätzlich dem GSchG oder einer Einzelverfügung zuwiderhandelt, wird nach Art. 71 mit einer Busse bis zu 20’000 Franken bestraft.

Auch Gehilfenschaft ist strafbar.“

Heidi: „Das scheint mir wichtig zu sein. Besonders deshalb, weil Gemeinden gerne den Bauern beim Vertuschen von Gewässerverschmutzungen helfen.

Wenn du willst, kann ich dir das alles aufschreiben, dann kannst du nachschauen, wenn du etwas nicht mehr weisst.“

Peter: „Das wäre nicht schlecht, denn das kann ich mir nicht alles merken. Jetzt muss ich noch die Geissen holen, wird es doch langsam dunkel. Wir sehen uns am Sonntag wieder, wenn du die Grossmutter besuchst. Sie freut sich schon lange darauf.“

Heidi: „Tut mir leid, dass ich sie vernachlässigt habe, aber es war so viel los.“

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!, Heidis Mist 6.1.16

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Gäu Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Heidis Mist 20.6.15

24.1.16 HOME


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