Es qualmt trotz Regen und niemand ist da! Wie lange schon? Vor 24 Stunden brannte der Rest eines Feuers. Offensichtlich schon lange, wenn es jetzt noch qualmt. Heidi hat gestern darüber berichtet Berner Jura: Luftreinhalteverordnung ist Makulatur.
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Berner Jura: Mottfeuer 24 Stunden später
15. Oktober 2022Heidis Alp-Orakel zu Chlorothalonil …
11. Oktober 2022
BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser. Abgerufen am 10.10.22
Heidi ist erstaunt, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) plötzlich besorgt über den Zustand des Grundwassers zeigt. Bereits am 30.6.22 verschickte sie offenbar eine Medieninformation Grundwasserschutz: Angesichts der Vollzugsdefizite erwartet die GPK-N aktiveres Eingreifen des Bundesrates. Und im 10vor10 SRF vom 4.10.22 Bundesrat will besserer Schutz des Grundwassers werden die Pestizide, die (fehlenden) Schutzzonen, das Vollzugsdefizit bei den Kantonen und die mangelnde Oberaufsicht des BAFUs … angesprochen.
Die Überschreitungen der Nitrat-Werte, besonders im Mittelland, sind seit Jahrzehnten bekannt, die Konzentration von Pestiziden und ihrer Abbauprodukte kennt man auch schon lange. Doch Chlorothalonil hat mit den vielen Höchstwertüberschreitungen die Diskussionen über die Pestizidverschmutzungen erst recht entfacht.
Heidi hat das Alp-Orakel gefragt: „Was meinst du, was hat die GPK dazu bewegt, plötzlich mehr Grundwasserschutz zu fordern?“
Alp-Orakel:
Chlorothalonil: Entscheid Bundesverwaltungsgericht
Syngenta hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeklagt, da dieses Chlorothalonil als „wahrscheinlich krebserregend“ und seine Metaboliten als „toxikologisch relevant“ eingestuft hatte, analog zur EU. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht vorläufig dem BLV untersagt, die Abbauprodukte öffentlich als „relevant“ zu bezeichnen. Was zu grosser Verunsicherung bei den Trinkwasserversorgern geführt hat: „Muss ich jetzt sanieren oder nicht?“
Viele Trinkwasserversorger haben ein ernsthaftes Problem mit Höchstwertüberschreitungen. Diese sind zum Teil massiv. Werden die Abbauprodukte vom Bundesverwaltungsgericht als „relevant“ bezeichnet, dann müssen die Trinkwasserversorger tief in die Tasche greifen, damit ihr Trinkwasser innert nützlicher Frist wieder rechtskonform wird. Es steht also viel Geld auf dem Spiel. Einige Trinkwasserversorger haben bereits gehandelt, viele aber warten zu. Dies verärgert die Kunden, denn es ist ihnen nicht einfach egal, ob sie Wasser trinken oder Wasser mit Chlorothalonil und seinen Metaboliten drin.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Akten beisammen. Der Entscheid wird demnächst erwartet, sicher noch dieses Jahr. Aufgrund der wissenschaftlichen Publikationen zu Chlorothalonil & Co. wage ich, dein Alp-Orakel, eine Prognose: Die Metaboliten werden als „relevant“ eingestuft werden. Sauberes Trinkwasser ist wichtig, daher MUSS es so kommen. Ich bin aber NUR ein Orakel und kann mich täuschen. Ich meine aber, dass es so nicht weitergehen kann. Schlimmstenfalls müsste das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Ich vermute, dass die GPK auch ein „relevant“ für die Chlorothalonil-Metaboliten befürchtet und daher energisch für mehr Trinkwasserschutz wirbt – ENDLICH!
Vernachlässigte Zuströmbereiche
Die GPK pocht auf den Grundwasserschutzzonen, die längst überall hätten ausgeschieden werden sollen, d.h. ab 1972. Damit lenkt sie von einem weiteren Problem ab, nämlich den Zuströmbereichen, die zwar einmal definiert wurden im Art. 29 der Gewässerschutzverordnung, aber jetzt ist das Parlament daran, etwas anderes zu basteln. Das folgende Vorgehen ist durchaus üblich: Man stellte fest, dass die alte Regelung nicht umgesetzt wird, also versucht man eine neue Regelung. Das ist kein sauberes Handeln, denn man müsste zumindest abklären wieso die Regelung NICHT funktioniert. Im Moment findet ein Hickhack im Parlament statt. Die 20.3625 Motion: Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche von Roberto Zanetti vom 16.6.20 wurde vom Bundesrat am 2.9.20 zur Ablehnung empfohlen, aber dann vom Stände- und Nationalrat mit kleinen Änderungen gutgeheissen.
Bis zu einer definitiven Regelung wird es noch Jahre dauern und der Vollzug wird weitere Jahre beanspruchen. Diese Prognose kann ich, dein Alp-Orakel, mit grosser Sicherheit aussprechen.
Vorschläge GPK
Ich, dein Alp-Orakel, wage noch eine weitere Aussage: Es wird für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen viel länger dauern als von der GPK gefordert.
Grundwasserschutz: Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2 überfällig
10. Oktober 2022Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.
Wir wissen inzwischen, dass bei Pestiziden Überraschungen häufig auftreten, denn die Daten beruhen fast ausschliesslich auf Angaben der entsprechenden Herstellern. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden», so Walter Haefeker, von 2008 bis 2020 Präsident, von 2005 bis 2008 Vizepräsident der European Professional Beekepers Association. Quelle: Das Wunder von Mals, Film und Buch von Alexander Schiebel. Hinzu kommt, dass in Karstgebieten ein Pestizidverbot zwingend wäre, da dort das Wasser rasch versickert und mit ihm Verunreinigungen leicht in Quellfassung gelangen können.
Die Geschichte über die Einführung des Pestizidverbots in der S2 durch den Bundesrat und den darauf folgenden Bauernwiderstand hat Heidi am 6.2.13 aufgeschrieben: Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) forderte bereits 2014 die Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2. Heidi berichtete am 29.5.14 darüber: SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, In diesem Beitrag ist zu lesen „SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?“
Geradezu ein Wunder ist es, dass keine Gülle in der S2 ausgebracht werden darf, wenigstens theoretisch, denn auch hier hapert es beim Vollzug.
Nicht nur die Landwirtschaft!
Für Risiken aller Art gilt in der Grundwasserschutzzone S2 die Null-Toleranz. Wenigstens theoretisch! So gibt es unzählige Schutzzonen, in denen diese missachtet wird: Strassen, Eisenbahnen, Häuser, Abwasserleitungen, Trafo-Stationen usw. Es sind dies nicht nur „Altlasten“, sondern solche Bauten werden erneuert oder gar neue werden gebaut. Die Kantone nehmen ihre Vollzugsverantwortung nicht ernst und der Bundesrat schaut weg!
Heidi meint: „Ein Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 und im Karstgebiet ist dringend nötig sowie Vollzug, Vollzug, Vollzug!“
Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2). Heidis Mist 22.7.21: „Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!“
Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19: „Heidi meint: 20 Jahre Missachtung des Vorsorgeprinzips sind genug! Ein allgemeines Pestizidverbot für die Grundwasserschutzzone S2 ist überfällig, und zwar sofort, denn die Pestizidinitiativen sehen eine lange Übergangsfrist vor.“
SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 10.2.16: „… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.
Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 7.4.15: „Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“
Zurück an den Phosphat-reichen Zugersee!
29. September 2022Heidi meint: „Nicht nur der Kanton Zug braucht ein neues Wappen … der Vollzug Gewässerschutz ist in zahlreichen Kantonen im Argen, und sogar das Trinkwasser an vielen Orten verschmutzt!“
Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee. Heidis Mist 15.9.22
Dazu passen die Gewässerschutzprojekte, Heidis schon etwas ältere Beiträge (1) bis (6) sind hier verlinkt:
Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil. Heidis Mist 26.11.16
30 Jahre Sempachersee-Sanierung. Heidis Mist 28.12.13
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Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee
25. September 2022Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.
Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.
Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung
SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste… Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“
Es gab griffige Lösungen!!!!
Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.
- Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
- 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
- Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
- 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
- Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
- Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
- Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
1 Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erforderlichen Massnahmen getroffen werden.
2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verursachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen. - Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
- Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
- Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.
Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …
… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?
BAFU-Studie 2014: Auch künftig genügend Wasser, wenn …
23. Juli 2022
Damit wir auch künftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.
In der Schweiz ist das Wasser an verschiedenen Orten knapp geworden. Die Basler FDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein fordert daher ein nationales Konzept. Es scheint so, dass die Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahre 2014 Grundlagen für die Wasserversorgung 2025 nicht in allen Kantonen die notwendigen Massnahmen generiert hat. Plötzlich schreit man nach Gewässerschutz, wo doch viele Kantone bzw. Gemeinden während Jahrzehnten den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung vernachlässigt haben, etwa die rechtskräftige Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen. Hinzu kommt die recht grossflächige Verschmutzung des Grundwassers im Mittelland mit Nitrat, diversen Stoffen, nicht nur aus der Landwirtschaft, u.a. auch Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil.
Vorwort BAFU-Studie 2014
So sei denn das Vorwort der Studie von Franziska Schwarz, Vizedirektorin BAFU im Folgenden wiedergegeben:
„Einwandfreies Wasser und eine zuverlässig funktionierende Wasserversorgung sind entscheidende Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und für das Wohl und die Sicherheit der Bevölkerung.
Der Bund hat sich bis anhin – ausser für den Notfall – nur wenig um die Wasserversorgung gekümmert. Die Besorgnisin der Bevölkerung über eine allenfalls drohende Wasserknappheit hat das BAFU dazu bewogen, die Situation der Wasserversorgung in der Schweiz durch die Eawag analysieren zu lassen. Die Resultate dieser Analyse wurden im Bericht «Vorstudie Wasserversorgung 2025» (BAFU/Eawag 2009) veröffentlicht. Darauf aufbauend liess das BAFU, in Zusammenarbeit mit einem Team von Experten, die Herausforderungen der Wasserversorgung im Hinblick auf den Klimawandel sowie die künftige demografische und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz ermitteln und daraus Handlungsempfehlungen ableiten.
Die Resultate dieses Projekts zeigen, dass, trotz Klimawandel und Bevölkerungswachstum, bei rechtzeitiger und umsichtiger Planung und Nutzung in der Schweiz auch in Zukunft genügend Wasser vorhanden sein wird, um die Bedürfnisse nach einwandfreiem Trink-, Lösch- und Brauchwasser (inkl. landwirtschaftliche Bewässerung) zu decken. Es wird empfohlen, verschiedene konkrete Massnahmen umzusetzen, um die, dank den Anstrengungen des Gewässerschutzes und der Wasserversorger gewohnt hohe Versorgungssicherheit und Qualität zu halten und wo nötig noch zu erhöhen. Dabei soll der Bund die Kantone bei der Umsetzung dieser Massnahmen unterstützen. Der Impuls für diese Umsetzung sollte vom Bund kommen.„
Vorgeschlagene Massnahmen
Versorgungssicherheit
- M1: Zweites Standbein (Intelligente Vernetzung)
Verbundanlagen garantieren eine sichere Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Sie ermöglichen einen gemeindeübergreifenden Wasseraustausch. Deshalb sollen die Wasserversorgungen ihr Wasser aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Ressourcen beziehen können.
Im Weiteren ist die längerfristige Versorgungssicherheit auch durch die Sicherung künftiger Fassungsstandorte (Ausscheidung der erforderlichen Grundwasserschutzareale) zu gewährleisten. - M2: Erstellen von Bereitschaftsdispositiven
Das Erstellen von Überwachungs-, Alarm– und Bereitschaftsdispositiven hilft dem Wasserversorger, Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Bereitschaftsdispositive dienen daher der Versorgungssicherheit.
Werterhaltung und optimierte Infrastruktur
- M3: Infrastrukturmanagement
Eine wesentliche Herausforderung ist der Unterhalt der Infrastruktur. Nötig ist eine Anlage- und Finanzplanung, die sicherstellt, dass die für die Werterhaltung nötigen Investitionen rechtzeitig erkannt und getätigt werden können.
Effizienz/Wirtschaftlichkeit
- M4: Regionale Wasserversorgungsplanung
Die regionale Wasserversorgungsplanung beantwortet technische Fragen wie den Bau von neuen Leitungen und befasst sich mit quantitativen, qualitativen, organisatorischen und finanziellen Aspekten. Diese regionalen Planungen sollen über die Versorgungsgebiete mehrerer Wasserversorgungen aufzeigen, wie die Wassergewinnung und -abgabe am besten organisiert wird, welche Fassungen nötig sind, ob Verbundleitungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gebaut werden müssen und wie die Ressourcen am besten bewirtschaftet werden. - M5: Verbesserung der Organisation
Reorganisations- und Regionalisierungsmassnahmen sollen getroffen werden, wo aufgrund der regionalen Wasserversorgungsplanung eine Verbesserung von Qualität, Versorgungssicherheit und Effizienz zu erwarten ist. Denkbar sind Massnahmen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, beispielsweise Zusammenschlüsse mehrerer Trägerschaften oder Betriebsgemeinschaften.
Ressourcenschutz
- M6: Wasserressourcen-Nutzungsplanung
Die Strategie des Bundes hat sich bisher– mit Erfolg– auf den Ressourcenschutz konzentriert. In Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen, des zunehmenden Drucks auf die Ressourcen und der möglichen Auswirkungen des Klimawandels reicht dies auf die Dauer aber nicht mehr aus. Die Kantone müssen mittels einer Wasserressourcen-Nutzungsplanung die Übersicht über ihre Ressourcen und deren aktuelle sowie voraussichtliche künftige Nutzung erlangen, damit sie lenkend eingreifen können. - M7: Umgang mit Nutzungskonflikten
Nebst der Wassernutzung durch die öffentliche Wasserversorgung gilt es, die vielen anderen Nutzungen zu berücksichtigen, welche sich gegenseitig und auch die öffentliche Wasserversorgung konkurrenzieren können. Diese Konkurrenzsituationen bezüglich der Wasserressourcen bestehen vielerorts bereits heute und könnten sich in Zukunft noch verstärken. Auch Landnutzungskonflikte in bestehenden Grundwasserschutzzonen sind ein Thema. Es muss ein Vorgehen entwickelt werden, das eine nachvollziehbare regionale Situationsanalyse und zuverlässige gerechte Einzelfallprüfungen
ermöglicht. - M8: Verbesserung im Vollzug des Gewässerschutzes
Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, rund um Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse rechtsgültige Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, die erforderlichen Schutzmassnahmen im zugehörigen Reglement festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen.
Wo mit einem Mehrbedarf an Wasser oder dem Wegfall bestehender Ressourcen zu rechnen ist, müssen die Kantone baldmöglichst geeignete Wasserressourcen erschliessen und Grundwasservorkommen durch die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen für die künftige Nutzung und Anreicherung schützen.
Organisation
- M9: Erheben und Bewirtschaften der Daten
Die Daten bezüglich Gewässerschutz und Wassernutzung, Wasserqualität im Allgemeinen und Trinkwasserqualität im Besonderen sowie ökonomische Kennzahlen sollen erhoben und bewirtschaftet werden. So stehen künftig die erforderlichen Informationen zentral im nötigen Detaillierungsgrad zur Verfügung. - M10: Koordination unter den Bundesämtern
Die beim Bund bezüglich Wasserversorgung involvierten Ämter sollen sich untereinander besser koordinieren und so gegenüber den Kantonen und weiteren Akteuren im Bereich Wasserwirtschaft einen einheitlichen Standpunkt vertreten.
Zukunftsszenarien
Parallel zu den Wasserversorgungsprofilen wurden Zukunftsszenarien entwickelt. Diese ermöglichen, die zukünftigen Risiken der Wasserversorgung anhand der Wasserversorgungsprofile abzuschätzen.
Szenario 1: Schweiz in Wirtschaftskrise
Szenario 2: Entwicklung gemäss heutigem Wissensstand
Szenario 3: Florierende Wirtschaft, starker Klimawandel, geringes Umweltbewusstsein
Heidi meint: „Es lohnt sich, einen vertieften Blick in die 116-seitige Studie zu werfen.“
Grundlagen für die Wasserversorgung 2025. BAFU 2014
Wasserknappheit Versorgung mit Trinkwasser soll national geregelt werden. SRF 17.7.22

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23.7.22 HOME
Breaking news: Kantone lassen Grundwasser-Schutz schleifen
1. Juli 2022Heidi ist begeistert: Endlich kommt Bewegung in den Vollzug – hoffentlich!!!! Fast wagt sie nicht, daran zu glauben! Zahlreiche Medien berichteten gestern über dieses Ereignis. Der Blick schrieb am 30.6.22:
„Eigentlich gäbe es schon seit Jahrzehnten Regeln für den Grundwasserschutz, doch sie werden nicht richtig umgesetzt. Das Parlament fordert den Bundesrat nun auf, den Kantonen besser auf die Finger zu schauen.“ Lesen Sie hier weiter Nun soll der Bundesrat handeln – Kantone lassen Grundwasser-Schutz schleifen.
Grundwasser: Aufsichtskommission kritisiert Vollzug. Aqua & Gas 30.6.22
1.7.22 HOME
Vollzugs-Nickerchen
8. Juni 2022Im föderalistischen System sind in erster Linie die Kantone für den Gesetzesvollzug und somit für die Kontrollen verantwortlich, während der Bund mit einer Überwachungsfunktion beauftragt ist. Er erhält von den Kantonen Angaben über ihre Kontrolltätigkeit und die durchgeführten Analysen, aber über die Anzahl und die Art der verhängten Sanktionen ist er zum Beispiel noch nicht informiert. Je nach den Vollzugsbereichen sind grosse Unterschiede in der Dichte, Qualität und im Harmonisierungsgrad der amtlichen Kontrollen festzustellen. Auf Bundesebene beschlossene, zusätzliche Massnahmen (neue Normen, neue Kontrollen) lösen offenbar nicht in allen Kantonen die Bereitstellung entsprechender Ressourcen aus.
Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament
Beispiele Gewässerschutz
Seit 1999 Kt. Luzern: Sanierung der Seen.
Im Zeitraum von 1999 bis 2020 haben der Bund und der Kanton Luzern im Rahmen des Phosphorprojekts insgesamt rund 76 Millionen Franken an die Landwirte im Einzugsgebiet der drei Mittellandseen ausbezahlt. Monitoring und Belüftung pro Jahr: 150’000 + 275’000 Franken.
Gesetz als Gegenvorschlag zur weitergehenden «Initiative zur Rettung unserer Gewässer
Kurt Marti berichtete am 5.4.12: „Nach 20 Jahren sind 63 Prozent der sanierungspflichtigen Gewässer noch nicht saniert.“ Seither sind weitere zehn Jahre vergangen!
Skandalöse Missstände beim Gesetzesvollzug. Infosperber vom 5.4.12
Beispiel Tierschutz
Nur wenige Kantone vollziehen das Gesetz
2010 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie noch nie. Dies zeigt eine Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die positive Entwicklung ist allerdings vor allem auf den pflichtbewussten Gesetzesvollzug einiger weniger Kantone zurückzuführen, während viele andere in Untätigkeit verharren. Die TIR fordert griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen.
… In vielen anderen Kantonen bemüht man sich hingegen nach wie vor zu wenig oder überhaupt nicht um eine angemessene Verfolgung und Bestrafung von Tierschutzdelikten. So wurden in Obwalden und Glarus 2010 jeweils nur gerade zwei Tierschutzstrafverfahren durchgeführt. Offensichtlich werden hier Tierquäler für ihre Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Die zuständigen Behörden verstossen damit gegen verbindliche Rechtsvorschriften. Ebenso schlecht schneiden Jura, Nidwalden und Wallis mit je drei sowie Uri mit vier Fällen ab.
Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien. Medienmitteilung Tier im Recht vom 15.12.11
Schwarzbuch Vollzugsnotstand im Tierschutz
Zu lesen auf Heidis Mist: „Mit 84 Prozent JA-Stimmen war das Schweizer Volk 1973 für einen umfassenden Tierschutz. Acht Jahre später traten Tierschutzgesetz und -verordnung in Kraft mit langen Übergangsfristen. Doch der Vollzug liess auf sich warten, die Fristen verstrichen weitgehend ungenutzt. Warum? Zitat aus dem Schwarzbuch „Vollzugs-Notstand im Tierschutz“ des Schweizer Tierschutz (STS): „Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Kantone verantwortlich. Der Bund hat zwar die Oberaufsicht, aber die Hände sind ihm weitgehend gebunden…“ Das kommt Heidi irgendwie bekannt vor! Der damalige freiburgische Kantonstierarzt brachte es auf den Punkt: Er denke nicht daran, das Gesetz zu vollziehen. Diesen Unsinn mache er nicht mit. Glücklicherweise seien die Kantone ihre eigenen Herren.“
Die täglichen Lügen. Heidis Mist vom 8.11.12
Beispiel Gesundheit
2019 Pandemie
Beobachter: „Die Schweiz ist schlecht auf eine Pandemie vorbereitet. Davor warnte dieser Text bereits im letzten August. Ohne Folgen.
… Stefan Trachsel vom Koordinierten Sanitätsdienst ist überzeugt: «Das System ist tragfähig, doch es fehlt an Katastrophen – zum Glück. Wir müssten deshalb in einen Modus kommen, in dem wir das intensiver üben.»
In nächster Zeit ist allerdings keine Übung geplant. Zuletzt war sie 2014 ein Thema, während der sogenannten Sicherheitsverbundsübung. In der Zwischenzeit wurde das neue Epidemiengesetz erlassen. Der Bundesrat wird aber erst 2020 die Übungsszenarien für die nächsten Jahre veranschlagen.“
Pandemie – Die Gefahr, die nicht interessierte. Beobachter 26.8.19
2020 Pandemie
Im Dezember 2018 lieferte Zeltner seinen Bericht ab. Darin steht, dass die Kantone ihre Hausaufgaben nicht gemacht hätten. Sie lagerten in ihren Spitälern nicht wie vom Bund gefordert genügend Medikamente, Medizinprodukte und Labormaterialien für einen Notstand. Zeltner schlug vor, dies in die Leistungsvereinbarungen der Kantone mit den Spitälern aufzunehmen.
Pandemie-Übung 2014: Die Schweiz war gewarnt – aber nicht alle machten ihre Hausaufgaben. Watson vom 28.3.20
2022 Pandemie
Blick: «Selbstgefälligkeit wäre fehl am Platz», sagt Engelberger. Bei der Pandemievorsorge beispielswiese sei man teilweise fahrlässig gewesen. Das müsse man verbessern.
Sorge wegen Corona-Herbst – Kantone fordern Klarheit über zweiten Booster. Blick vom 5.6.22
Beispiel Migration
Flüchtlinge privat oder öffentlich platzieren?
Die Organisation Campax, die zusammen mit der Flüchtlingshilfe im Auftrag des Bundes arbeitet, konnte bis heute erst 4500 Flüchtlinge vermitteln. 52’500 Plätze sind nicht besetzt. Und das, obwohl bisher erst rund die Hälfte der über 50’000 ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz eine private Unterkunft gefunden haben. Der Rest muss seit Wochen in öffentlichen Strukturen wie Bundesasylzentren, Zivilschutzanlagen und ehemaligen Truppenunterkünften leben.
Das Problem: Campax und die Flüchtlingshilfe dürfen Ukrainer und Ukrainerinnen nur bei privaten Gastgebern platzieren, wenn der betroffene Kanton das zulässt. Doch viele Kantone scheinen nicht wirklich an einem hohen Anteil an Kriegsflüchtlingen in Privatunterkünften interessiert zu sein. Einige verweigern die Zusammenarbeit mit Campax grundsätzlich.
Kantone stellen sich quer – Über 50’000 Betten für ukrainische Flüchtlinge bleiben leer. Blick vom 5.6.22
Beispiel …
Heidi meint: „Wir müssen die Zuständigen in den Kantonen aus dem Dauerschlaf wecken!“
8.6.22 HOME
Schweizer Bauern und Artenvielfalt – ein schwieriges Thema
22. April 2022
Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.
Selten hat Heidi so viele Edelweiss-Hemden, -Blusen, -Kravatten … in Aktion gesehen wie im letzten Jahr vor der Abstimmung über die Pestizid-Initiativen. Dabei gibt es auf vielen Alpen viele Blacken, jedoch kaum noch Alpenblumen. Das Edelweiss hat auf und hinter Felsen überlebt. Mit Herbiziden versucht man sogar die Blacken loszuwerden, wo doch der Boden zu viel Dünger enthält und ein solches Unterfangen zum Scheitern verurteilt ist.
Im Vorfeld der Abstimmung wurde gelogen, betrogen und gedroht was das Zeug hält. Unter den 2x NEIN Bauern waren auch viele Bio-Bauern, auch prominente Tierschützer, denn Tiere schützen heisst nicht unbedingt auch die Umwelt schützen, kann sogar Umweltverschmutzung bedeuten.
Trotz Gegenvoranschlag 40% für Pestizid-Initiativen
Markus Ritter, der unermüdliche Biobauer, Politiker, Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV) und Kämpfer für bäuerliche Freiheiten, hat mit viel Elan im Parlament einen Vorstoss durchgebracht, der die Pestizid-Initiativen zu Fall bringen sollte … und der Vorstoss hat es auch getan. Immerhin stimmten trotzdem 40% für die Pestizid-Initiativen, was aufgrund der Diffamierungen, Fake News und Angstmacherei betreffend steigende Preise, Hungersnot usw. durchaus erstaunlich ist. Ein zwar etwas lauer Vorschlag des Bundesrats, aber immerhin besser als nichts.
Nun liegen die neuen Regelungen vor. Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz sind teilweise zufrieden weil der Bundesrat sich an seine Versprechungen gehalten habe. Immerhin! Das ist nicht selbstverständlich!
Auslandabhängigkeit
Der SBV hingegen findet den vor einem Jahr erkämpften „Gegenvorschlag“ des Bundes, der nun zementiert ist, unverständlich. Der Krieg in der Ukraine ist für ihn ein guter Vorwand, wiederum Angst vor Preissteigerungen und steigenden Importen zu schüren, indem er die Förderung der Biodiversität auf Ackerflächen ablehnt, auch kritisiert er die Reduktion von Stickstoff und Phosphor.
Nie zur Sprache kommt beim SBV die Überversorgung mit tierischen Lebensmitteln, der Export von Käse, Milch- und Fleischprodukten. Mit der Anpassung der Landwirtschaft an eine vernünftige Ernährung wären zahlreiche Probleme gelöst. Es bliebe aber die riesige Import-Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei den Produktionsmitteln wie Dünger, Kraftfutter, Saat- und Pflanzgut, Pestiziden usw.
Nitrat im Grundwasser
Nicht gelöst wird im Moment die Überdüngung des Grundwassers mit Nitrat, obwohl seit Jahrzehnten bekannt! Die Bauern überziehen die Nährstoffbilanz nicht „nur“ um 10%, was dummerweise immer noch erlaubt ist, sondern um mehr. Über diese Studie hatte das Bundesamt für Landwirtschaft im Agrarbericht 2021 informiert.
Beschleunigung Vollzug Gewässerschutz
Im erläuternden Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) steht unter Punkt 5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden:
„Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Kantone bei der Erfassung und Kontrolle der Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte, der jährlichen Meldung der Ergebnisse der Gewässerbeobachtung an das BAFU sowie bei der Planung und Umsetzung der definitiven Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und des Vollzugs der erforderlichen Schutzbestimmungen.
All diese Aufgaben müssen die Kantone aber bereits nach geltendem Recht wahrnehmen. Es handelt sich lediglich um eine Beschleunigung des Vollzugs von Aufgaben, welche den Kantonen mehrheitlich seit 1972 obliegen. Für die jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Befüll- und Waschplätze auf Landwirtschaftsbetrieben kann das bestehende Informationssystem Acontrol verwendet werden, in welchem bereits heute die Ergebnisse der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben festgehalten werden. Ein Zusatzaufwand entsteht dadurch, dass neu auch für nicht landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erfasst und gemeldet werden müssen.
Für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen, die bis anhin noch nicht über rechtskräftige Grundwasserschutzzonen verfügen oder die erforderlichen Nutzungseinschränkungen und Schutzmassnahmen noch nicht vollumfänglich vollziehen, entsteht ebenfalls ein Mehraufwand. Diesen Aufwand hätten sie aber bereits gemäss geltendem Recht geleistet haben müssen. Je besser das Gewässerschutzrecht bis anhin durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorger vollzogen wurde, umso geringer fällt dementsprechend der Aufwand für die Umsetzung der Vorlage aus.“
Voilà! Vieles zum Schutze des Wassers ist eigentlich bereits in Gesetzen und Verordnungen niedergeschrieben nur hapert es beim Vollzug durch die Kantone. Also nicht jammern, sondern endlich handeln. Wir müssen weiterhin Druck aufsetzen für besseren Vollzug und auch für bessere Gesetze, denn alles ist noch nicht gut.
Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich … Heidis Mist 28.1.22
Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22
Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201). Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU 13.4.22
Agrarpolitik: Bundesrat hält sein Versprechen. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz 13.4.22
SBV-News Nr. 15, Notiz der Woche. Schweizer Bauernverband (SBV)
Le débat sur les pesticides repart… mais à l’envers. Tribune de Genève 15.4.22
Bauern sind gegen bundesrätliche Nachhaltigkeits-Vorschläge. SRF Heute Morgen 22.4.22
22.4.22 HOME
Mottfeuer: überall Überreste, überall Mottfeuer
13. April 2022
… überall Überreste von Mottfeuern!
Neue Fotos sind eingetroffen von den gesundheits- und klimaschädlichen Mottfeuern im Berner Jura. Trotz Gesetz ist diese bäuerliche Tradition in den Wytweiden offensichtlich nicht leicht wegzubringen. Bauern werden mit Samthandschuhen angefasst, wärend Mensch und Umwelt unter dem Schadstoffrauch leiden. Wie lange noch? Wann greift endlich der Vollzug Luftreinhalteverordnung?
Die VOLLZUGS-SCHNECKE schleicht auf einer Schleimspur.
Heidis weitere Artikel über Mottfeuer – die Liste wird immer länger!
13.4.22 HOME