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Heidi ist soeben fast vom Stuhl gefallen ob so viel Unverstand im Schweizer Parlament

21. November 2022

Eigentlich wollte Heidi ja einen Beitrag fertigschreiben, nochmals über Lobby, aber nun hat sie den Brief des Vereins „Sauberes Wasser für alle“ gelesen. Es zeigt sich einmal mehr, dass in unserem Parlament zuhauf Leute sitzen, die von der Welt, von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, von Zusammenhängen usw. keinen blassen Dunst haben, um es höflich auszudrücken.

So seien hier die Motionen des Rechtsanwalts und Notars aus dem Wallis (Beat Rieder) und der Betriebsökonomin FH aus dem Kanton Fribourg (Johanna Gapany) präsentiert bzw. die Intentionen der SVP in Sachen Landwirtschaft.

Heidi lässt Franziska Herren und ihr Team sprechen, denn sie sind in dieser Sache kompetent.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats bricht Versprechen an die Stimmbevölkerung.

Diesmal braucht es ein 2x Nein vom Nationalrat. Für sauberes Trinkwasser und für unsere Ernährungssicherheit.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die Annahme der Motion Gapany empfohlen. Sie will damit die Reduktion der Nährstoffüberschüsse (20 Prozent bis 2030) streichen, die der Bundesrat kurz vor der Abstimmung zur Trinkwasserinitiative als Massnahme «für sauberes Wasser» dem Volk versprochen hatte.

Die Wirtschaftskommission bricht damit ein zentrales Versprechen an die Stimmbevölkerung – ein grosser Vertrauensmissbrauch.

Bei Annahme der Motion gehen die Überdüngung von Böden, Wäldern und Gewässern, die Zerstörung der Biodiversität, die Schädigung des Klimas durch die überintensive Tierproduktion ungebremst weiter. Diese wird weiter gefördert mit Milliarden an Steuergeldern: 82% der Agrarsubventionen fliessen in die Tierproduktion. Nur gerade 18% in den Pflanzenbau. Produktion und Konsum von tierischen Lebensmitteln werden durch diese Subventionspolitik stark gelenkt und gefördert, eine klima- und umweltbewusste pflanzliche Ernährungsweise bleibt auf der Strecke.

Doch damit nicht genug: eine weitere Motion will mit dem Segen der Wirtschaftskommission des Nationalrats die vom Bundesrat zusätzlich geplanten Biodiversitätsflächen im Ackerland von 3,5% ersatzlos streichen.

Die beiden Motionen sind perfekt ausgerichtet auf eine vorangekündigte Initiative der SVP: Sie will noch mehr Tierproduktion dafür noch weniger Ökologie. All dies gut verpackt unter dem Deckmantel der «Ernährungssicherheit». Bei Annahme der Motionen würde die SVP natürlich auf ihre Initiative verzichten. Sie wäre ja durch die Hintertüre schon umgesetzt – ohne Berücksichtigung der Stimmbevölkerung. Mehr dazu in diesem Artikel der Aargauer Zeitung.

Dabei liegt klar auf der Hand, was für unsere Ernährungssicherheit und der dafür zentrale Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz zu tun wäre: Weniger tierische dafür mehr pflanzliche Nahrungsmittel produzieren und konsumieren. Dafür muss auf unseren Ackerflächen – die heute zu 60% für den Futtermittelanbau genutzt werden – vermehrt Nahrung für die direkte menschliche Ernährung angebaut werden. So lassen sich pro Hektare weit mehr Kalorien erzeugen und viel mehr Menschen ernähren. Und dies im Einklang mit der Biodiversität, die die Erträge in der Landwirtschaft zusätzlich steigert.

Gewusst? Weltweit werden für die Tierproduktion 80% der Landwirtschaftsflächen gebraucht und damit nur 11% der benötigten Kalorien für die Menschheit erzeugt.

Am 14. Dezember – fast genau 18 Monate nach der Abstimmung zur Trinkwasserinitiative – wird der Nationalrat über die beiden Motionen abstimmen. Diesmal braucht es ein 2x Nein. Für die direkte Demokratie, für sauberes Trinkwasser und für eine nachhaltige, klimabewusste Ernährungssicherheit.

Wir bleiben dran. Denn die heutige Agrarpolitik können wir uns nicht leisten. Und werden sie auch so nicht hinnehmen..

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Mit grossem Dank und herzlichen Grüssen
Franziska Herren & Team

Heidi: „Wie wir von Fachleuten immer wieder hören, muss der Tierbestand um etwa zwei Drittel auf ein Drittel reduziert werden. Dies ist nur durch rasche langfristige Planung möglich, denn die betroffenen Bauern müssen ihre Infrastrukturen amortisierren können! Auch gegen die rasante Abnahme der Biodiversität muss dringend etwas getan werden; die Landwirtschaft ist zu einem wesentlichen Teil daran schuld, aber auch davon betroffen.“

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21.11.22 HOME

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Studie zu Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen

23. Mai 2021

.Es wird gemunkelt …

Taktik!

Taktik

Vision Landwirtschaft hat am 16.5.21 eine Publikation Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen veröffentlicht. Hier ein kleiner Auszug aus der 24-seitigen Studie:

Gut ein Drittel der Schweizer Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Ohne das  Sömmerungsgebiet (Alpweiden) entspricht die Fläche ziemlich genau ein Viertel der Landesfläche – 1 Million Hektaren. Wie diese Flächen genutzt werden, hat grosse Auswirkungen auf die Umwelt – die Luft, die Oberflächengewässer, das Grundwasser, die Landschaft und die Biodiversität – auch weit über die Landwirtschaftsflächen hinaus.

Dadurch bestimmt die Landwirtschaft die Umwelt von uns allen. Wir können im Laden zwar zwischen Bio- oder anderen Produkt-Segmenten wählen, aber die von der Landwirtschaft geprägte Umwelt konsumieren wir gemeinsam. Niemand kann sich ihr entziehen, und sie ist für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden wichtig.

Bestehende Publikationen des Bundes befassen sich vor allem mit Umweltauswirkungen der Landwirtschaft auf nationaler Ebene. Wie aber sehen die Auswirkungen auf regionaler Ebene aus? – Der vorliegende Bericht wirft einen Blick auf den Zustand der durch die Landwirtschaft geprägten Umwelt in den Kantonen.

Wie die Kantone bei den Umweltkennzahlen abschneiden, liegt aber nicht nur an Produktionsweisen, sondern auch an den natürlichen Voraussetzungen, welche die Ausrichtung der Landwirtschaft auf Ackerbau, Milchwirtschaft, Rebbau, usw. bestimmen. Zudem entscheiden nicht – oder nicht hauptsächlich – die Kantone, welche Produktionsweisen wie unterstützt werden, sondern der Bund. Der Spielraum der Kantone ist begrenzt. Dies ist bei der Interpretation der Zahlen zu berücksichtigen.

Diese Zusammenstellung von Umweltdaten hat nicht die Absicht, den Ursachen der Umweltauswirkungen nachzugehen. Für weitere Informationen dazu verweisen wir auf bereichsspezifische Studien. Einige sind im Kapitel „Erläuterungen zu den Daten“ aufgeführt.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Landwirtschaft in den Kantonen und es werden Kennzahlen zu den Umweltauswirkungen der Landwirtschaft – von den Umweltbelastungen durch Nährstoffe und Pestizide in Gewässern, naturnahen Flächen und im Grundwasser bis hin zu Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Landschaft aufgezeigt.

5 Stickstoffeintrag aus der Luft

Der übermässige Eintrag von Stickstoffverbindungen (Nitrit, Nitrat, Ammoniak, Ammonium) führt zur Eutrophierung (Überdüngung) von sensitiven Ökosystemen, trägt zur Bodenversauerung bei und kann zu einer erhöhten Nitratauswaschung und einer damit einhergehenden Auswaschung von Nährstoffen im Boden führen. Zusätzlich wird in den Böden die Produktion von Lachgas (Klimagas) erhöht.

Rund 70 Prozent der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe stammen aus der Landwirtschaft (BAFU & BLW 2016). Zwei Drittel der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe sind Ammoniakemissionen, zu denen die Landwirtschaft über 90 Prozent beiträgt. Davon wiederum werden 78 Prozent von Rindvieh, 15 Prozent von Schweinen und 4 Prozent von Geflügel verursacht. Die Ammoniak-Emissionen entstehen vorwiegend beim Ausbringen von Gülle und Mist (43%), in Stall und Laufhof (37%) und beim Lagern von Dünger (17%). Die weit über den Grenzwerten liegenden Immissionen (Stickstoff-Eintrag) sind zu einem grossen Teil auf die importierten Futtermittel zurückzuführen (s. Anhang B).

5.2 Naturnahe Lebensräume mit zu hohen Stickstoffeinträgen

Anteil der naturnahen Lebensräume (wie Moore, Wälder, Trockenwiesen), in denen die Grenzwerte (Critical Loads of
Nitrogen) überschritten werden (in Prozent).
In den meisten Kantonen ist der Stickstoffeintrag aus der Luft fast flächendeckend zu hoch.

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

6 Pestizide

Pestizide oder Pflanzenschutzmittel, die auf Landwirtschaftsflächen ausgebracht werden, töten aber nicht nur Tiere und Pflanzen ab, die der Landwirtschaft schaden, sondern auch zahlreiche andere wildlebende Organismen. Betroffen sind ganze Nahrungsketten (Pflanzen > Pflanzenfresser und Bestäuber; Insekten > Vögel > Greifvögel; Wasserinsekten > Fische > Raubfische). Darüber hinaus belasten Pestizide Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird. Werden problematische Wirkstoffe aus dem Verkehr gezogen, so belasten die Stoffe und ihre Abbauprodukte das Grundwasser teilweise noch über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinaus.

Anzahl Applikationen, Wirkstoffmengen und Einzelstoff-Konzentrationen im Grundwasser sind nur begrenzt aussagekräftig. Bewertungen der Toxizität sind anhand der verfügbaren Daten nur sehr begrenzt möglich.

6.4 Pestizide im Grundwasser

Pestizid-Metaboliten: Anteil der Messstellen mit maximalen Einzelstoff-Konzentrationen > 0.1 Mikrogramm (µg) pro Liter (in Prozent)
Pestizid-Metabolen sind (organische) Abbauprodukte von Pestizid-Wirkstoffen.

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Lesen Sie den ganzen Bericht, den Sie hier finden: Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen. Vision Landwirtschaft 2021

23.5.21 HOME

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4aqua: Wie gesund ist dein Trinkwasser und wieso ist es in Gefahr?

4. Mai 2021

Copyright: 4aqua.ch

4aqua, die Stimme des Wassers, hat aufschlussreiche Videos veröffentlicht. Heidi stellt Ihnen heute eines davon vor. Es zeigt die Wirkung von Stickstoffverbindungen auf die Natur und unsere Körper.

Wie gesund ist dein Trinkwasser und wieso ist es in Gefahr? Video 4:26, 4aqua.

4.5.21 HOME

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Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern

31. August 2020
Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Dass Heidis Jammern über den Zustand der Innerschweizer Seen nichts nützt, kann man noch einigermassen verstehen (z.B. Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co.), aber auch die Umweltorganisationen haben bisher keine Besserung erreicht, denn das zuständige Amt handelt nicht. Jetzt haben sie wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und informieren mit folgender Medieninformation und einer langen Liste von Fakten.

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht!
Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Lesen Sie weiter in der Medienmitteilung vom 31. August 2020 (PDF) oder bei WWF Zentralschweiz.

Die wichtigsten Fakten

Der mangelnde Gesetzesvollzug und das Nichthandeln sind gewaltig, daher kopiert Heidi hier die von den Umweltorganisationen angeführten Fakten im Detail.

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2).
    Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch
    mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4 sowie …?? Heidi: Da fehlt wohl etwas, was auch nicht verwunderlich ist bei all den verletzten Gesetzesartikel).
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

Medieninformation, detaillierte Aufsichtsbeschwerde und Belege sind auf der WWF-Seite zum Downloaden:

31.8.20 HOME

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Konstant hohe Ammoniak-Emissionen: Lieber Asche auf den sauren Waldboden statt Taten

19. Februar 2017
Überschreitung der kritischen Belastungsgrenze für Stickstoffeinträge, 2010 (<a href="http://www.ekl.admin.ch/de/dokumentation/uebersicht/" target="_blank">Eidgenössische Kommission für Lufthygiene 2014</a>). Dargestellt sind alle Ökosysteme, d.h. Wälder, naturnahe Wiesen, Moore. Quelle: <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/47185.pdf" target="_blank">Optionen zur Kompensation der Versauerung von Waldböden und zur Verbesserung der Nährstoffsituation von Wäldern - Darstellung und Bewertung</a>, 15.2.17.

Überschreitung der kritischen Belastungsgrenze für Stickstoffeinträge, 2010 (Eidgenössische Kommission für Lufthygiene 2014). Dargestellt sind alle Ökosysteme, d.h. Wälder, naturnahe Wiesen, Moore. Quelle: Optionen zur Kompensation der Versauerung von Waldböden und zur Verbesserung der Nährstoffsituation von Wäldern – Darstellung und Bewertung, 15.2.17.

Die Ammoniak-Emissionen pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche betrugen im Durchschnitt der Jahre 2012/14 in der Schweiz 45 kg N pro Hektare oder total 47’500 Tonnen N. Dies ist im europäischen Vergleich der zweithöchste Wert, nach Holland. Auch im weltweiten Vergleich sind sie hoch. Die grössten Verluste entstehen bei der Hofdüngerausbringung: 46%.

Die Stickstoffeinträge überschreiten heute auf 95% der Waldfläche die kritischen Eintragswerte, oberhalb derer langfristig mit negativen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Dies führt zur Versauerung der Waldböden und damit zur Nährstoffverarmung. Zwei Drittel der Stickstoffeinträge stammen aus der Landwirtschaft. Ammoniakverlust ist auch Düngerverlust. Ammoniak schadet zudem unserer Gesundheit.

Die Stickstoffverbindungen aus dem Strassenverkehr und anderen Verbrennungsprozessen gingen dank verbesserter Technologien nach dem Maximum Mitte der 1980er Jahre zurück. Der damalige Bundesrat setzte sich tatkräftig für die Umwelt ein und erliess im Rahmen des „Waldsterbens“ wirksame Gesetzte. Hingegen waren die Ammoniak-Emissionen nur leicht rückläufig und stagnieren seit dem Jahr 2000 auf hohem Niveau. Sie stammen vorwiegend aus der Tierhaltung. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, dies besonders deshalb, weil Massnahmen zeitlich stark verzögert wirken.

„Um die Ökosysteme vor übermässigen Stickstoffeinträgen zu schützen, müssen die Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft erheblich reduziert werden. Das entsprechende zeitlich nicht terminierte Umweltziel von jährlich maximal 25 000 t NH3-N/ha (BAFU/BLW 2008) und das Etappenziel von 41 000 t NH3-N/ha in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 kann nur mit weiteren Anstrengungen zur Emissionsreduktion erreicht werden.“ Ammoniakemissionen, Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft.

Asche als Walddünger?

Basensättigung für Waldböden, 0-40 cm Tiefe. Liegt die Basensättigung im Boden unter 40% (in der Farblegende dargestellt mit gestrichelter Linie), so ist mit negativen Beeinträchtigungen für das Ökosystem Wald zu rechnen. Quelle: swisstopo GK500, BLW (BEK).

Basensättigung für Waldböden, 0-40 cm Tiefe. Liegt die Basensättigung im Boden unter 40% (in der Farblegende dargestellt mit gestrichelter Linie), so ist mit negativen Beeinträchtigungen für das Ökosystem Wald zu rechnen. Quelle: swisstopo GK500, BLW (BEK).

Mit dem Postulat 13.4201 „Rückführung von Asche in den Wald als Sofortmassnahme gegen Bodenversauerung“ von Erich von Siebenthal vom 12.12.13 wurde der Bundesrat aufgefordert, gesetzliche Anpassungen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, wie saubere Asche aus Holzheizungen, die unbehandeltes Holz verbrennen, in den Wald zurückgeführt werden können.

Viele Punkte sprechen gegen dieses Vorgehen. Die Fachleute beurteilen Asche als Walddünger wie folgt:

  • Umweltwirkung: problematisch
  • Volkswirtschaftliche Auswirkungen: negativ
  • Umsetzbarkeit: schwierig

Dies weil auch Aschen aus unbehandeltem Holz oft mit Fremdstoffen oder Schwermetallen belastet sind, welche sich im Waldboden akkumulieren könnten. Um dies zu vermeiden, müsste bei einer Ausbringung in den Wald ein hoher Kontrollaufwand betrieben werden. Wegen dieser Nachteile und des zu erwartenden hohen Vollzugsaufwandes wird von einer Holzascheausbringung im Wald abgeraten.

Detaillierte Information siehe Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats von Siebenthal.

Was sagen die Gesetze?

In der Dünger-Verordnung (DüV) ist Asche zu Recht nicht als Dünger aufgeführt. Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht, um unannehmbare Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt verhindern zu können. Die Prüfung der Dünger schützt besonders die Bauern vor unwirksamen und bedenklichen Produkten. Vielleicht gibt es tatsächlich einen sehr kleinen Anteil an Asche, welcher im Wald entsorgt werden könnte, denn viel mehr als das Loswerden von lästigem Abfall ist es in der Regel nicht. Der Aufwand dafür, diese „gute“ Asche zu finden, wäre in keinen Verhältnis zum Ertrag.

Asche gilt gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) als Abfall und muss entsprechend gehandhabt werden: Deponie, Sammelstelle, Kehrichtsack. Doch immer wieder wird Asche illegal in der Natur entsorgt, auch grosse Mengen. Da und dort „düngen“ Bauern mit Asche ihre Wiesen.

Reduktion an der Quelle hat hohe Priorität

Massnahmen zur Reduktion von Ammoniak-Emissionen müssen dort greifen, wo die Schadstoffe entstehen. Die gesetzlichen Grundlagen und Zielwerte sind vorhanden, z.B. Umweltziele Landwirtschaft. Der Vollzug des Umweltrechts durch die Kantone ist effektiver zu gestalten und die möglichen Massnahmen sind konsequenter umzusetzen.

Steuerzahler zahlt und zahlt …

Bis zum Jahr 2014 hat der Bund für Ressourcenprojekte zur Minderung von Ammoniak-Emissionen 78 Millionen Franken ausgegeben. Die Kantone unterstützten die Projekte mit weiteren 21 Millionen. Die Massnahmen gehen auf Kosten der Steuerzahlenden. Korrekterweise müssten sie bei der Berechnung der Preise für Fleisch und Milch berücksichtigt werden. Vollkostenrechnung ist aber in der Landwirtschaft ein Fremdwort.

Symptombekämpfung

Waldbauliche Massnahmen könnten die Probleme entschärfen, z.B. der Verzicht auf Vollbaumernte, da in der Grünmasse überproportional viel Phosphor enthalten ist. Wenn im Unterboden noch Nährstoffe vorhanden sind, dann ist das Pflanzen von tiefwurzelnden Baumarten sinnvoll. Fehlen diese aber im gesamten Wurzelraum und ist der Boden sauer, dann könnten die Bodenverhältnisse mit Kalk verbessert werden. Die Basensättigung ist denn auch im Jura hoch, siehe Abbildung 2.

„In erster Linie gilt es, das Problem grundsätzlich anzugehen, und zwar mit klaren verbindlichen Vorschriften“, meint Heidi.

Die Natur steckt im Würgegriff der Ignoranten, Beatrix Mühlethaler, Infosperber, 17.2.17.

Bauern sind Umweltschützer. Wirklich? Heidis Mist 17.3.15.

Problematische Nährstoffverarmung und Versauerung der Waldböden, Medieninformation, Der Bundesrat, 15.2.17.

Optionen zur Kompensation der Versauerung von Waldböden und zur Verbesserung der Nährstoffsituation von Wäldern – Darstellung und Bewertung, Bericht des Bundesrates vom 15.2.17

19.2.17 HOME

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