Posts Tagged ‘Waldbrandgefahr’

Berner Jura: Feuer im Wald und niemand weit und breit!

28. Mai 2022
Ein verlassener rauchender Haufen mitten im Wald.

Ein verlassener rauchender Haufen mitten im Wald.

Rauch steigt auf.

Rauch steigt auf.

Heute Samstag, 28.5.22, um 16 Uhr ein rauchender Haufen in einem Wald im Berner Jura. Eigentlich verboten! Frische Äste von gefällten Bäumen dürfen nicht einfach verbrannt werden wegen der Rauchentwicklung mit Schadstoffen drin. Aber das Zuwiderhandeln stört die zuständigen Behörden nicht. Nur dem Bundesamt für Umwelt missfällt das.

Ein Feuer mitten im Wald müsste sowieso überwacht werden. Zwar ist die Waldbrandgefahr aktuell nur auf Stufe „mässig“, aber – zum X-ten Mal – solche Feuer dürften nicht sein!

Gesetze, Klimaerwärmung und Umweltschäden kümmern die Täter und die Ämter nicht! Heidis letzter Brief vom 4.5.22 mit mehreren Mottfeuer-Meldungen beantwortete das kantonale Amt für Umwelt und Energie Bern bisher nicht.

Heidis weiteren Artikel über Mottfeuer

Mässige Waldbrandgefahr im Berner Jura

Mässige Waldbrandgefahr im Berner Jura

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Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald (2)

20. April 2021

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Schon wieder: Mottfeuer im Berner Jura!

Ob Frühling, Sommer oder Winter, im Berner Jura brennen ein, zwei, drei … viele Mottfeuer. In der Schweiz gilt die hohe Luftverschmutzung durch Feinstäube als eines der vordringlichsten Umweltprobleme. Wissenschaftler schätzen, dass bei uns allein wegen der zu hohen Konzentration an lungengängigem Feinstaub jedes Jahr über 3’700 Menschen frühzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung sterben.

Oft sind Leute, die in der Nähe solcher Feuer wohnen, oder Touristen vom gesundheitsschädigenden Rauch betroffen. Selbst bei Waldbrandgefahr oder sogar Feuerverbot wird hier gefeuert! Reklamiert wurde schon viel, auch von Heidi. Das letzte Mal am 2.12.20. Der Fachstellenleiter Umweltkriminalität/Arbeitssicherheit der Kantonspolizei Bern antwortete:

„Besten Dank für Ihr Schreiben. Die Kantonspolizei in Moutier und  St.Imier werden wir wiederum sensibilisieren und darauf verweisen, den genannten Offizialdelikten ein besonderes Augenmerk zu schenken. Weiterhin sollen sich Personen, welche die Delikte feststellen,  persönlich bei der nächsten Polizeiwache melden oder den Sachverhalt telefonisch mitteilen.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur  Verfügung. Ich versichere Ihnen, dass die Kantonspolizei Bern, bezüglich dem Verfolgen von Umweltdelikten, eine hohe Priorität schenkt. Dies geht auch aus der Vielzahl der geschriebenen Rapporte an die Staatsanwaltschaft hervor.

Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.“

Schöne Worte! Es scheint Heidi, dass die meist tagelang brennenden Feuer auch irgend einem Beamten auffallen müssten oder einem vorbeifahrenden Polizisten. Und wie steht es mit den Strafen? Wenn die regelmässig feuernden Personen einmal eine saftige Busse erhielten, dann geht Heidi davon aus, dass diese Luftverpestung ein abruptes Ende nehmen würde. Dem ist offensichtlich nicht so.

Ein Mottfeuer kommt selten allein!

Peaks of Fine Particulate Matter May Modulate the Spreading and Virulence of COVID-19. Earth Systems and Environement von 21.11.20

Feinstaub beim Verbrennen von Schlagabraum. Waldwissen.net. Eidg. Forschungsanstalt WSL

Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald. Heidis Mist vom 25.11.20

Mottfeuer im Berner Jura – Schon wieder! Heidis Mist vom 1.9.20

Mottfeuer im Berner Jura. Heidis Mist vom 19.8.20

Kanton Jura: Feuer trotz Verbot! Heidis Mist vom 27.4.20

Waldbrandgefahr Stufe 4 im Kanton Bern … trotzdem „Frühlingsfeuer“, Heidis Mist vom 15.4.20

Waldbrandgefahr im Berner Jura … doch weitere „Frühlingsfeuer“ rauchen! Heidis Mist vom 11.4.20

Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer. Heidis Mist vom 8.4.20

20.4.21 HOME

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Mottfeuer im Berner Jura

19. August 2020

Mottfeuer vom 7.8.20 an der Hauptstrasse von Tramelan Richtung Saignelégier.

Mottfeuer vom 7.8.20 an der Hauptstrasse von Tramelan Richtung Saignelégier.

Am 7.8.20 brannte im Jura wieder ein Mottfeuer. Bei dieser Gelegenheit veröffentlicht Heidi endlich den Brief aus Bern, welchen sie aufgrund der April-Mottfeuer vom zuständigen Berner Amt erhalten hatte. Darin wird die rechtliche Lage erläutert und es werden Tipps abgegeben.

Die aktuelle Meldung war kurz, das Mottfeuer für viele gut sichtbar an der Hauptstrasse von Tramelan Richtung Saignelégier.

Hallo Heidi

Leider wieder Mottfeuer, an der Hauptstrasse Richtung Saignelégier Jura …

Antwort auf Heidis April-Briefe von Hans-Peter Tschirren, Leiter Immissionsschutz a.i. der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, Datum: 23.4.20.

Zu Ihren Eingaben vom 15., 16. und 21. April 2020 äussern wir uns in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) sehr gerne wie folgt:

Das Feuern im Freien ist in der Schweiz erlaubt, sofern nicht zu viel Rauch entsteht und das richtige Material verwendet wird: unbehandeltes trockenes Holz, natürliche und trockene Wald-, Feld-, und Gartenabfälle. Mottfeuer sind verboten.

Das Verbrennen auf Waldareal ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für Schlagabraum aus dem Wald, der innerhalb von 30 Metern auf angrenzendem Landwirtschaftsland verbrannt wird.

Die zuständige Waldabteilung des AWN kann jedoch eine Bewilligung erteilen. Dazu finden Sie Detailinformationen im Merkblatt «Schlagabraum im Wald» .

Mit korrektem Feuern entsteht kaum Rauch. Unser Film «Stopp Mottfeuer – so feuern Sie ohne Rauch» zeigt dies auf.

Für die Kontrolle ist die Polizei zuständig. Wenn das Feuer nicht korrekt bewirtschaftet wird und zu stark raucht, kann – auch wenn eine Bewilligung vorliegt – Anzeige erstattet und eine Busse verhängt werden. Das Gleiche gilt für das Verbrennen von Schlagabraum ohne Bewilligung.

Die Bewirtschaftung der Wytweiden obliegt den jeweiligen Besitzern und der Kanton schreibt nicht vor (auch sonst im Wald nicht), wie das Holz verwendet werden muss, das gefällt wird. Die Forderung einer alternativen Nutzung müsste über den politischen Weg eingebracht werden.

Ab der Waldbrandgefahrenstufe «erheblich» ist die Verbrennung von Schlagabraum verboten. Zudem sind Massnahmen zu treffen, die ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers (Waldbrand) und Schäden am angrenzenden Baumbestand verhindern.

Mit dem AWN, der Polizei und auch mit den Gemeinden pflegen wir einen regen Kontakt. Dabei sind wir bemüht, die Bevölkerung und die lokalen Behörden für die Problematik der Mottfeuer zu sensibilisieren.

Wir schätzen Ihr Engagement für die Umwelt sehr und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Hans-Peter Tschirren, Leiter Immissionsschutz a.i.

Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz

Laupenstrasse 22, 3011 Bern

www.be.ch/luft

Kanton Jura: Feuer trotz Verbot! Heidis Mist vom 27.4.20

Waldbrandgefahr Stufe 4 im Kanton Bern … trotzdem „Frühlingsfeuer“, Heidis Mist vom 15.4.20

Waldbrandgefahr im Berner Jura … doch weitere „Frühlingsfeuer“ rauchen! Heidis Mist vom 11.4.20

Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer. Heidis Mist vom 8.4.20

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Kanton Jura: Feuer trotz Verbot!

27. April 2020

Rauchendes Feuer trotz grosser Waldbrandgefahr am 25.4.20 in der Nähe von Tramelan im Kanton Jura.

Rauchendes Feuer trotz grosser Waldbrandgefahr am 25.4.20 in der Nähe von Tramelan im Kanton Jura.

Gefahrenkarte des Bundesamts für Umwelt vom 25. bzw. 27.4.20

Gefahrenkarte des Bundesamts für Umwelt vom 25. bzw. 27.4.20

Wer von Tramelan mit dem Bus 133 Richtung Saignelégier fährt, überquert nach der Station Les Reussilles, bif Montfaucon die Grenze zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Jura. Kurz nach der Grenze 250 Meter südlich brannte am 25.4.20 ein Feuer im Wald, dies trotz stricktem Verbot wegen grosser Waldbrandgefahr, Stufe 4 „Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe“. Der Fahrer des Autos mit BE-Nummernschild missachtete diese Massnahme, riskierte damit einen Schaden für die Öffentlichkeit und verpestete zudem die Luft.

Umweltgesetze werden oft missachtet. Der Vollzug ist mangelhaft.

Waldbrandgefahr Stufe 4 im Kanton Bern … trotzdem „Frühlingsfeuer“. Heidis Mist vom 15.4.20

Waldbrandgefahr im Berner Jura … doch weitere „Frühlingsfeuer“ rauchen! Heidis Mist vom 11.4.20

Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer. Heidis Mist vom 8.4.20

Neben der Feuerstelle stand ein Auto mit BE-Nummernschild und eine Säge lag am Boden.

Neben der Feuerstelle stand ein Auto mit BE-Nummernschild und eine Säge lag am Boden.

Keine Wald-Idylle!

Keine Wald-Idylle!

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Waldbrandgefahr Stufe 4 im Kanton Bern … trotzdem „Frühlingsfeuer“

15. April 2020

Trotzgrosser Waldbrandgefahr und Feuerverbot brennt es heute, 15.4.20, wieder im Berner Jura. Copyright: Hans T.

Trotz grosser Waldbrandgefahr und Feuerverbot brennt es heute, 15.4.20, wieder im Berner Jura. Copyright: Hans T.

Waldbrandgefahr Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

15.4.20 – Medienmitteilung; der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter

Im Kanton Bern herrscht auf Grund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.

Bei Wind auf Feuer verzichten

Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

Waldbrandgefahr im Berner Jura … doch weitere „Frühlingsfeuer“ rauchen! Heidis Mist vom 11.4.20

Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer. Heidis Mist vom 8.4.20

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Waldbrandgefahr im Berner Jura … doch weitere „Frühlingsfeuer“ rauchen!

11. April 2020

<a href="https://www.waldbrandgefahr.ch/aktuelle-lage" target="_blank" rel="noopener">Waldbrandgefahr</a>, Stand der letzten Änderung: 09.04.2020, 12:03 Uhr. Bundesamt für Umwelt. Legende: Schwarz = Verbote, orange = erhebliche Waldbrandgefahr, Stufe 3.

Waldbrandgefahr, Stand der letzten Änderung: 09.04.2020, 12:03 Uhr. Bundesamt für Umwelt. Legende: Schwarz = Verbote, orange = erhebliche Waldbrandgefahr, Stufe 3.

Mehrere Stunden lang brannte hier im Berner Jura ein Mottfeuer. Copyright: Hans T.

Mehrere Stunden lang brannte hier im Berner Jura ein Mottfeuer. Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

Mehrere Kantone haben ein absolutes Feuerverbot im Freien oder im Wald und Waldesnähe erlassen. Auch im Kanton Bern ist die Waldbrandgefahr erheblich, d.h. Stufe 3. Doch im Berner Jura brennen weiterhin stundenlang rauchende Mottfeuer. Solche Feuer gibt es offenbar im Jura überall. Die Polizei fährt daran vorbei. Zwar wurde in diesem Fall die Polizei gerufen, aber geschehen ist, wie immer, nichts. Es heisst dann jeweils: „Die Bauern und Förster dürfen dies nach dem Holzen!“

Im Merkblatt der kantonalen Umweltfachstellen des Kanton Berns steht jedoch klipp und klar:

Mottfeuer sind rechtswidrig

Jeden Herbst, wenn die Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt werden, häufen sich die Klagen über die dichten, beissenden Rauchschwaden der mottenden Feuer, welche ganze Wohngebiete oder Täler einnebeln. Aufgrund der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Mottfeuer aber klar rechtswidrig. Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden.

Mottfeuer schaden Mensch und Umwelt

Voraussetzung für eine vollständige Verbrennung bilden genügend Luftzufuhr und eine ausreichend hohe Temperatur. Bei Mottfeuern ist dies nicht der Fall, so dass die Verbrennung unter starker Rauchentwicklung unvollständig verläuft und das organische Material im Grüngut nicht vollumfänglich in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt wird. Bei der Verbrennung von nassen Grünabfällen entstehen grosse Mengen an Schadstoffen wie Feinstaub, Russ, Holzgas, Kohlenmonoxid und organische Verbindungen. Diese Schadstoffe können sich über weite Gebiete ausbreiten und wirken geruchsbelästigend, lungenschädigend und teilweise sogar krebserregend.

Heidi meint: Es ist höchste Zeit, dass die Behörden im Jura gegen diese umwelt- und gesundheitsschädlichen Mottfeuer vorgehen!

Copyright: Hans T.

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Dieses Mottfeuer brennt seit 3 Stunden. Copyright: Hans T.

Dieses Mottfeuer brennt seit 3 Stunden. Copyright: Hans T.

Und ein weiteres Mottfeuer. Copyright: Hans T.

Und ein weiteres Mottfeuer. Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

Waldbrandgefahr Kanton Bern

Feuer im Freien, Kanton Bern

Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer. Heidis Mist vom 8.4.20

11.4.20 HOME

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Unser Wasser …

17. Juli 2018

In diesem Bergbach fliesst noch Wasser. Je weniger Wasser ein Gewässer führt, desto konzentrierter sind die darin gelösten Stoffe.

In diesem Bergbach fliesst noch Wasser. Je weniger Wasser ein Gewässer führt, desto konzentrierter sind die darin gelösten Stoffe.

Eine alte Bauernfrau erzählte Heidi: „Die Kühe haben das Gras auf dem Maiensäss schon gefressen. Weiter oben gibt es gute Weiden aber kein Wasser. Früher flossen dort auf der Alp drei Bächlein. Heute sind sie trocken. Das ist erstaunlich, denn der Winter war lang und viel Schnee ist gefallen.“

Seither hat es kaum geregnet. Braune Wiesen vielerorts, nicht nur güllebraun. Wassertanks sind leer, Brunnen seit Wochen ohne Wasser, Waldbrandgefahr …

Sickerleitung für Kantonsstrasse.

Sickerleitung für Kantonsstrasse.

Derweil werden Strassen, Velowege, Häuser … gebaut. Im Kanton Graubünden erhält jeder Weiler mit mindestens 30 Festansässigen eine Kantonsstrasse; 4,20 m breit, wo es möglich ist. Ein breiter Sickerkoffer nimmt das Niederschlagswasser auf und führt es meist direkt in einen Bach. Im Winter ist das Wasser mit Salz „gewürzt“, im Sommer allenfalls mit Gülle oder Pestiziden, denn der vorgeschriebene Pufferstreifen zu Strassen beträgt lediglich 50 cm. Pneuabrieb bleibt – vorläufig – im Boden.

Bern Bundesplatz: Unmittelbar daneben entscheidet das Parlament über unsere Zukunft: Wachstum allgemein, Wachstum Tourismus, Wachstum Strassen, Wachstum ... Wohin?

Bern Bundesplatz: Unmittelbar daneben entscheidet das Parlament über unsere Zukunft: Wachstum allgemein, Wachstum Tourismus, Wachstum Strassen, Wachstum … Wohin?

Weltweit haben Grossstädte ein Wasserproblem, denn viel Grundwasser wird gepumpt, aber der Nachschub ist gering, die Böden grösstenteils versiegelt. Seit Jahrzehnten kennt man die negativen Folgen des Stadtklimas; sie wirken sich nicht nur auf den Wasserhaushalt aus.

Klimaänderungen, Klimaprozesse, Klimafolgen. Teil 11: Folgen der Landnutzung und Stadtklima. Christian-D Schönwiese, Universität Frankfurt am Main, Institut für Atmosphäre und Umwelt.

17.7.18 HOME

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