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Grüsse vom Osterspaziergang

1. April 2013
... zur Erinnerung: Das Lagern von Siloballen ist auf Pufferstreifen verboten, d.h. 3 m Abstand von Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen einhalten!

… zur Erinnerung: Das Lagern von Siloballen ist auf Pufferstreifen verboten, d.h. 3 m Abstand von Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen einhalten! Das Problem ist, dass in vielen Kantonen die Gemeinden zuständig sind; mit anderen Worten: Vergehen werden kaum geahndet. Das ist KEIN Aprilscherz.

Matthias Diener hat zusammen mit dem Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Informationsdiensts, Markus Rediger, ein Merkblatt Siloballen schön in die Landschaft lagern verfasst, mit Foto-Wettbewerb. Es ist in der UFA-Revue 4 2013, Seiten 51 bis 54, erschienen.

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