Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.
Wir wissen inzwischen, dass bei Pestiziden Überraschungen häufig auftreten, denn die Daten beruhen fast ausschliesslich auf Angaben der entsprechenden Herstellern. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden», so Walter Haefeker, von 2008 bis 2020 Präsident, von 2005 bis 2008 Vizepräsident der European Professional Beekepers Association. Quelle: Das Wunder von Mals, Film und Buch von Alexander Schiebel. Hinzu kommt, dass in Karstgebieten ein Pestizidverbot zwingend wäre, da dort das Wasser rasch versickert und mit ihm Verunreinigungen leicht in Quellfassung gelangen können.
Die Geschichte über die Einführung des Pestizidverbots in der S2 durch den Bundesrat und den darauf folgenden Bauernwiderstand hat Heidi am 6.2.13 aufgeschrieben: Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) forderte bereits 2014 die Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2. Heidi berichtete am 29.5.14 darüber: SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, In diesem Beitrag ist zu lesen „SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?“
Geradezu ein Wunder ist es, dass keine Gülle in der S2 ausgebracht werden darf, wenigstens theoretisch, denn auch hier hapert es beim Vollzug.
Nicht nur die Landwirtschaft!
Für Risiken aller Art gilt in der Grundwasserschutzzone S2 die Null-Toleranz. Wenigstens theoretisch! So gibt es unzählige Schutzzonen, in denen diese missachtet wird: Strassen, Eisenbahnen, Häuser, Abwasserleitungen, Trafo-Stationen usw. Es sind dies nicht nur „Altlasten“, sondern solche Bauten werden erneuert oder gar neue werden gebaut. Die Kantone nehmen ihre Vollzugsverantwortung nicht ernst und der Bundesrat schaut weg!
Heidi meint: „Ein Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 und im Karstgebiet ist dringend nötig sowie Vollzug, Vollzug, Vollzug!“
Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2). Heidis Mist 22.7.21: „Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!“
Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19: „Heidi meint: 20 Jahre Missachtung des Vorsorgeprinzips sind genug! Ein allgemeines Pestizidverbot für die Grundwasserschutzzone S2 ist überfällig, und zwar sofort, denn die Pestizidinitiativen sehen eine lange Übergangsfrist vor.“
SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 10.2.16: „… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.
Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 7.4.15: „Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“