Posts Tagged ‘Walter Haefeker’

Grundwasserschutz: Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2 überfällig

10. Oktober 2022
Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.

Wir wissen inzwischen, dass bei Pestiziden Überraschungen häufig auftreten, denn die Daten beruhen fast ausschliesslich auf Angaben der entsprechenden Herstellern. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden», so Walter Haefeker, von 2008 bis 2020 Präsident, von 2005 bis 2008 Vizepräsident der European Professional Beekepers Association. Quelle: Das Wunder von Mals, Film und Buch von Alexander Schiebel. Hinzu kommt, dass in Karstgebieten ein Pestizidverbot zwingend wäre, da dort das Wasser rasch versickert und mit ihm Verunreinigungen leicht in Quellfassung gelangen können.

Die Geschichte über die Einführung des Pestizidverbots in der S2 durch den Bundesrat und den darauf folgenden Bauernwiderstand hat Heidi am 6.2.13 aufgeschrieben: Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) forderte bereits 2014 die Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2. Heidi berichtete am 29.5.14 darüber: SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, In diesem Beitrag ist zu lesen „SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?“

Geradezu ein Wunder ist es, dass keine Gülle in der S2 ausgebracht werden darf, wenigstens theoretisch, denn auch hier hapert es beim Vollzug.

Nicht nur die Landwirtschaft!

Für Risiken aller Art gilt in der Grundwasserschutzzone S2 die Null-Toleranz. Wenigstens theoretisch! So gibt es unzählige Schutzzonen, in denen diese missachtet wird: Strassen, Eisenbahnen, Häuser, Abwasserleitungen, Trafo-Stationen usw. Es sind dies nicht nur „Altlasten“, sondern solche Bauten werden erneuert oder gar neue werden gebaut. Die Kantone nehmen ihre Vollzugsverantwortung nicht ernst und der Bundesrat schaut weg!

Heidi meint: „Ein Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 und im Karstgebiet ist dringend nötig sowie Vollzug, Vollzug, Vollzug!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2). Heidis Mist 22.7.21: „Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19: „Heidi meint: 20 Jahre Missachtung des Vorsorgeprinzips sind genug! Ein allgemeines Pestizidverbot für die Grundwasserschutzzone S2 ist überfällig, und zwar sofort, denn die Pestizidinitiativen sehen eine lange Übergangsfrist vor.“

SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 10.2.16: „… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.

Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 7.4.15: „Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide gefordert (2)

22. Juni 2019

Am 2.10.17 berichtete Heidi darüber, dass die Allianz Pestizidreduktion eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide fordert, sowie über die am 29.10.17 eingereichte Interpellationen von Nationalrätin Tiana Moser, welche das Zulassungsverfahren kritisch hinterfragt.

Immer wieder müssen Pestizide vom Markt genommen werden, weil sie „unerwartete“ Schäden anrichten, ins Grundwasser bzw. ins Trinkwasser gelangen und Oberflächengewässer stark veschmutzen. Aktuelles Beispiel ist Chlorpyrifos. Über dieses Pestizid hat Heidi mehrmals geschrieben, siehe Artikel über Chlorpyrifos.

Gestern berichtete 10vor10 über harsche Kritik am Zulassungsverfahren und die Überprüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. Kantonschemiker und Umweltorganisationen werfen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Intransparenz und Abhängigkeit vor. Grosse Wellen warf die Untätigkeit der Behörden im Fall der Wasserverschmutzung durch Chlorothanolil.

Heidi ist es zudem völlig unverständlich wie eine Zulassungbehörde z.B. die Verwendung von Pestiziden zulässt, welche einen Abstand zu Gewässern von 100 m erfordern, nur schon 20 m sind enorm, deuten auf grosse Gefährdung des Wasserlebens hin. Oft werden Abstände im Rahmen der gezielten Überprüfung (GÜ) vergrössert.

Wir schützen, was wir lieben

Also, wenn der Geissenpeter eine Dauerkultur neben einem Gewässer hat und der erforderliche Abstand zu Gewässern seines bevorzugten Pestizids bei der Überprüfung erhöht wird, was macht er im Sinne von „Wir schützen, was wir lieben?“ Wird er nur noch einen Teil der Anlage schützen?

Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, sagt: „Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff, dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Heidi kennt die Zulassungsdossiers nicht, vermutet aber, dass eine grosse Zahl der zugelassenen Stoffe für Fauna, Flora und Mensch schädlich sind. Sie liest daher immer wieder im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Dort findet man viele Daten zur Toxizität. Weil diese mehrheitlich von den Herstellern stammen, sind die Gefahren nicht übertrieben angegeben, wohl eher zurückhaltend.

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • usw.

Harsche Kritik Bund lässt Zulassungsbehörde für Pestizide durchleuchten, Remi Bütler und Stephan Weber, 10vor10, SRF vom 21.6.19

Unabhängige Zulassungsstelle gefordert, Heidis Mist vom 2.10.17

22.6.19 HOME

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Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

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GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel

3. Februar 2016
Es fällt Leuten, welche noch nicht in der 'Stadt Schweiz' wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen...?

Es fällt Leuten, welche noch nicht in der ‚Stadt Schweiz‘ wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen…?

Aus dem Newsletter Das BLW informiert Nr. 11 des Bundesamts für Landwirtschaft vom 29.1.16: „Mit der gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln wird den Risiken, die sich aus jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben, Rechnung getragen. Die Anwendungsvorschriften, die in der Bewilligung festgehalten sind, werden so aufgrund von neuen Forschungsdaten aktualisiert. Ist das Risiko zu gross, wird die Bewilligung zurückgezogen. Damit trägt dieses Programm dazu bei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sicherer zu machen.

Im vergangenen Jahr wurden 88 Pflanzenschutzmittel überprüft.“  Mehr Informationen„. Gezielten Überprüfung (GÜ).

Viele neue Vorschriften

Heidi hat die PDF-Files durchgeklickt und ist beeindruckt von der riesigen Arbeit und der Vielfalt der Vorschriften. Dass bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) negative Eigenschaften übersehen werden, zeigt die Praxis immer wieder, z.B. besonders drastisch bei den Fungiziden ‚Moon Privilege‘ und ‚Moon Experience‘ der Firma Bayer. Die Ertragsausfälle im Weinbau betrugen 80 Millionen Franken. Viel könnte Heidi zum Thema schreiben. Sie beschränkt sich im Moment auf drei Punkte.

1. Biolandbau

Auch der Biolandbau ist betroffen, etwa PSM mit den breit wirksamen, biologischen Pyrethrinen (Insektizide). Wer z.B. im Obstbau Parexan N spritzt, muss neu wegen Drift eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern von 100 m einhalten. Heidi ist gespannt wie diese Vorgabe umgesetzt wird, denn die Bäume sind, wo sie sind. Aber kontrolliert wird ja sowieso nicht! Das Mittel ist zudem bienengefährdend und sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

2. Grundwasserschutzzone S2

Das BLW hat das PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2 auf 23 Wirkstoffe erweitert. Vor drei Jahren waren nur elf Wirkstoffe verboten. Wieviele PSM-Handelsprodukte betroffen sind, hat Heidi im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nicht zusammengezählt, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2.

Wieso das BLW zum Schutze des Trinkwassers nicht alle PSM in der S2 verbietet, das ist Heidi seit eh und je ein Rätsel. Sie findet den Einsatz von Giften direkt neben Trinkwasserfassungen schlicht kriminell. Es kommt ihr vor wie in Drittweltländern!

3. Karstgebiete

Neue Verbote gibt es auch für Karstgebiete; leider führt das BLW keine Verbotsliste für diese wichtigen Einschränkungen zugunsten der Qualität des Grundwassers, unserer Trinkwasserquelle. Das ist unverständlich, denn die Quellen, welche die Karstgebiete entwässern, stellen 18% der Wasserversorgung der Schweiz sicher, siehe Grundwasser in der Schweiz, Bundesamt für Umwelt.

Gut zu GÜ passt der folgende Text

„Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff», so Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, «dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.»“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Nachtrag vom 3.2.16: Ein Kenner der Szene hat Heidi das Folgende geschrieben: Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist ein Produkt, das mehrere Wirkstoffe enthalten kann. Das BLW erteilt Zulassungen für Wirkstoffe und für Produkte. Ein Produkt darf nur zugelassene bzw. genehmigte Wirkstoffe enthalten. In der Pflanzenschutzmittelverordnung werden diese Bereiche auseinandergehalten: Ein Produkt wird zugelassen oder bewilligt, ein Wirkstoff (und auch Beistoffe wie Safener oder Synergisten) wird genehmigt. Da frägt sich Heidi: „Wo liegt der Unterschied?“

3.2.16 HOME


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