
Es fällt Leuten, welche noch nicht in der ‚Stadt Schweiz‘ wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen…?
Aus dem Newsletter Das BLW informiert Nr. 11 des Bundesamts für Landwirtschaft vom 29.1.16: „Mit der gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln wird den Risiken, die sich aus jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben, Rechnung getragen. Die Anwendungsvorschriften, die in der Bewilligung festgehalten sind, werden so aufgrund von neuen Forschungsdaten aktualisiert. Ist das Risiko zu gross, wird die Bewilligung zurückgezogen. Damit trägt dieses Programm dazu bei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sicherer zu machen.
Im vergangenen Jahr wurden 88 Pflanzenschutzmittel überprüft.“ Mehr Informationen„. Gezielten Überprüfung (GÜ).
Viele neue Vorschriften
Heidi hat die PDF-Files durchgeklickt und ist beeindruckt von der riesigen Arbeit und der Vielfalt der Vorschriften. Dass bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) negative Eigenschaften übersehen werden, zeigt die Praxis immer wieder, z.B. besonders drastisch bei den Fungiziden ‚Moon Privilege‘ und ‚Moon Experience‘ der Firma Bayer. Die Ertragsausfälle im Weinbau betrugen 80 Millionen Franken. Viel könnte Heidi zum Thema schreiben. Sie beschränkt sich im Moment auf drei Punkte.
1. Biolandbau
Auch der Biolandbau ist betroffen, etwa PSM mit den breit wirksamen, biologischen Pyrethrinen (Insektizide). Wer z.B. im Obstbau Parexan N spritzt, muss neu wegen Drift eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern von 100 m einhalten. Heidi ist gespannt wie diese Vorgabe umgesetzt wird, denn die Bäume sind, wo sie sind. Aber kontrolliert wird ja sowieso nicht! Das Mittel ist zudem bienengefährdend und sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2. Grundwasserschutzzone S2
Das BLW hat das PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2 auf 23 Wirkstoffe erweitert. Vor drei Jahren waren nur elf Wirkstoffe verboten. Wieviele PSM-Handelsprodukte betroffen sind, hat Heidi im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nicht zusammengezählt, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2.
Wieso das BLW zum Schutze des Trinkwassers nicht alle PSM in der S2 verbietet, das ist Heidi seit eh und je ein Rätsel. Sie findet den Einsatz von Giften direkt neben Trinkwasserfassungen schlicht kriminell. Es kommt ihr vor wie in Drittweltländern!
3. Karstgebiete
Neue Verbote gibt es auch für Karstgebiete; leider führt das BLW keine Verbotsliste für diese wichtigen Einschränkungen zugunsten der Qualität des Grundwassers, unserer Trinkwasserquelle. Das ist unverständlich, denn die Quellen, welche die Karstgebiete entwässern, stellen 18% der Wasserversorgung der Schweiz sicher, siehe Grundwasser in der Schweiz, Bundesamt für Umwelt.
Gut zu GÜ passt der folgende Text
„Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff», so Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, «dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.»“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.
Nachtrag vom 3.2.16: Ein Kenner der Szene hat Heidi das Folgende geschrieben: Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist ein Produkt, das mehrere Wirkstoffe enthalten kann. Das BLW erteilt Zulassungen für Wirkstoffe und für Produkte. Ein Produkt darf nur zugelassene bzw. genehmigte Wirkstoffe enthalten. In der Pflanzenschutzmittelverordnung werden diese Bereiche auseinandergehalten: Ein Produkt wird zugelassen oder bewilligt, ein Wirkstoff (und auch Beistoffe wie Safener oder Synergisten) wird genehmigt. Da frägt sich Heidi: „Wo liegt der Unterschied?“
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