Posts Tagged ‘Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft’

8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht

15. Mai 2018
Was liegt denn da ...

Was liegt denn da …

... seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans ...

… seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans …

... Mist!

… Mist!

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

Angefangen hat Heidis Mist am 15.5.10 mit den über 20 riesigen Misthaufen, die rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi, auf zwei Quadratkilometer Fläche monatelang über dem Grundwasser lagen: Vom Stall direkt aufs Feld. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden sah keinen Handlungsbedarf, denn das entspricht der kantonalen Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1.10.03. Danach darf Mist bis ein Jahr lang ungedeckt in Eigenverantwortung des Landwirts im Feld liegen.

Kritik aus Bern

Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt (Gewässerschutzgesetz Art. 3, Art. 6 usw.). Für Ausnahmen gibt es klare Regeln, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

  • Anfang Juli 2010 beanstandete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verschiedene Punkte der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft sowie einige Punkte des Merkblatts „Güllen in Notfällen“.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und das ANU stellten in der Folge die Überarbeitung der Weisung im Laufe des Sommers 2010 in Aussicht.
  • Doch es geschah nichts bzw. das Merkblatt „Güllen in Notfällen“ nahmen die Ämter, entgegen der Empfehlung des BAFU, einfach vom Netz.
  • Das BAFU setzte später dem ALG eine Frist für die Überarbeitung der Weisung bis 30.9.15.
  • Nun sind fast acht Jahre vergangen und noch immer präsentieren ALG und ANU den Bündner Bauern die unveränderte Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2003! Diese entspricht weder Schweizer Recht noch EU-Recht. Viele Misthaufen im Kanton Graubünden liegen daher illegal irgendwo auf Wiesen, abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser usw. Und Bauernhöfe ohne korrektes oder gar ohne Mistlager sind anzutreffen. Manche Mistlager auf Erde werden vor der Kontrolle noch rasch behelfsmässig gedeckt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Verantwortung Gewässerschutz beim Landwirtschaftsamt

Der Kanton Graubünden hat die Verantwortung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft dem Landwirtschaftsamt übertragen. Dieser Interessenskonflikt hat Konsequenzen für die Umwelt. Werden von Bauern begangene Umweltdelikte angezeigt, dann landen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer in Schubladen, sogar bei der Staatsanwaltschaft. Man habe dafür keine Ressourcen, heisst es beim ALG. Bussen/Strafen sind so klein, dass sie keine Lehre für die Delinquenten sind. In Graubünden sind zudem die Direktzahlungen so hoch, dass Bussen/Strafen vernachlässigbar sind. Wo bleibt der Rechtsstaat?

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das Problem der milden Strafen im Umweltrecht hat das BAFU u.a. im ersten Heft 2018 die umwelt thematisiert: Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht. Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017, Link zu den Artikeln von Heidi über Misthaufen im Feld.

Misthaufen unübersehbar!

Die sieben Fotos ohne Datum in diesem Beitrag stammen alle vom 13.5.18. Es sind nur Beispiele! Weitere Misthaufen liegen ein bisschen überall im Kanton verstreut, für ALLE und jedes Amt, auch das zuständige, sichtbar.

Noch ein Malanser ...

Noch ein Malanser …

... liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

… liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein ähnliches Bild in Malans ...

Ein ähnliches Bild in Malans …

... wie an Pfingsten 2010.

… wie an Pfingsten 2010.

15.5.18 HOME

Mistlagerung: Bündner Weisung verleitet zu gewässergefährdendem Handeln

29. November 2015
Gut "gewaschener" Mist: Er lag monatelang in der Rohan-Schanze bei Landquart. Schon wächst Gras drüber und Pilze gedeihen. Foto 3.5.15

Gut „gewaschener“ Mist: Er lag monatelang in der Rohan-Schanze bei Landquart. Schon wächst Gras drüber und Pilze gedeihen. Foto 3.5.15

Gestern war der Kauf-Nix-Tag. Es scheint so, dass einige Leute tatsächlich nicht einkaufen gingen und stattdessen Heidis Mist lasen, denn normalerweise ist der Samstag ein flauer Internet-Tag. Nicht so gestern! Gefragt waren auffallend viele Artikel über Mistlagerung.

Im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt (ALG) für den Vollzug des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft zuständig. Im März 2011 schrieb das ALG: „… Wir sind intensiv daran, die Weisungen zu überarbeiten…“ Doch bis heute keine Spur von Veränderung. Auf der Homepage des ALG ist immer noch die alte, nicht gesetzeskonforme Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft, welche 2003 zusammen mit dem Amt für Natur und Umwelt ausgearbeitet worden war. Man sagt: „Die Berner sind so langsam, damit die Bündner auch nachkommen.“

Heidi empfiehlt weiterhin den Bündner Bauern, den Mist legal zu lagern, d.h. auf einer dichten Mistplatte mit Rand und Abfluss des Mistsickersafts in eine dichte Güllegrube. Vielleicht könnte ja einmal jemand auf die Idee kommen, einen Bauern wegen illegaler Mistlagerung anzuzeigen, etwa die Polizei, welche das eigentlich von Gesetzes wegen tun müsste. Mistlagerung auf dem Feld gefährdet das Grundwasser (Versickern) und Bäche (Abschwemmen).

Mist-Lektüre am 1. Adventssonntag? Heidi hat einen Alternativvorschlag, denn heute früh um zwei Uhr eingetroffen ist der Artikel von St. Moonlight Mooni klärt auf: Rotes Gewand, das Coca-Cola NICHT erfand! Sie erzählt die Geschichte vom Nikolaus bzw. wie daraus der Weihnachtsmann entstanden ist. Besonders gefallen hat Heidi der Schluss: „… Und die Moral von der Geschichte: Nicht alles glauben, sondern mal selbst denken/nachforschen!…“

Übrigens NZZ vom 27.11.15: Schweizer Aludosen für Red Bull, Der britische Konzern Rexam eröffnet trotz der Frankenstärke sein erstes Produktionswerk in der Schweiz; Rexam stellt auch Coca– und Pepsi-Cola-Dosen her; demnächst wahrscheinlich Fusion mit dem Amerikanischen Konkurrenten Ball. Heidi meint: „Einmal mehr bauen auf billigem Land im St. Galler Rheintal nahe der Grenze, (Fruchtfolgefläche?), günstige Lage für Steuern und billige Arbeitskräfte (Grenzgänger).“

Wittnauer Steichüzli-Moscht

Wittnauer Steichüzli-Moscht

Auch hier hat Heidi eine Alternative bereit. Nein, nicht Shorley! Schweizer Hochstamm Süssmost heiss mit Zimt.

29.11.15 HOME


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