Posts Tagged ‘Wohnzone’

Pestizid-Abdrift: Im Regen stehen gelassen

4. Oktober 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

NaNa hat für Sie Lesestoff zusammengetragen. Vielleicht hat der Wind Sie auch in die Stube zurückgetrieben, wo Sie jetzt diese interessanten Berichte in Ruhe lesen können. Nicht alle sind neu, aber man muss vieles immer wieder sagen bis es ankommt!

Empfehlung 1)

Pesticides: ces riverains à bout de souffle, Le Nouvelliste vom 21.9.20

ENQUETE. Pour la première fois en Suisse, nous avons collecté des dizaines de témoignages de riverains disant souffrir de symptômes d’intoxication aux pesticides. Nos résultats sont reconnus par un pneumologue et trois toxicologues.

Empfehlung 2)

Die Walliser Tageszeitung «Le Novelliste» hat Dutzende von Zeugenaussagen von AnwohnerInnen gesammelt, die unter Symptomen einer Pestizidvergiftung leiden, insbesondere unter Atembeschwerden. Die Erfahrungen werden von ÄrztInnen bestätigt.

Empfehlung 3)

Vom Winde verweht Pestizide aus dem Südtirol im Val Müstair nachgewiesen, SRF vom 3.10.20

Der Wind trägt Pflanzenschutzmittel aus dem Südtiroler Obstbau bis ins bündnerische Val Müstair, dies zeigt eine gemeinsame Messkampagne des Kantons Graubünden und des Naturparks Val Müstair.

Empfehlung 4)

Pestizide: Franzosen wollen grossen Abstand zu Wohnzonen, Heidis Mist vom 1.9.19:

Und in der Schweiz?

Bis anhin hielt man die Verfrachtung von Pestiziden über die Luft für ein kleinräumiges Problem. Doch immer mehr zeigt sich, dass ein Teil der Wirkstoffe über Kilometer in der Luft verdriftet werden kann.

Empfehlung 6)

Pestizide: Schädlich für Anwohner? Mitteldeutscher Rundfunk vom 5.12.19

Wenige Meter Abstand müssen zwischen Feldern, auf denen Pestizide gesprüht werden, und Nachbarn eingehalten werden (Bemerkung: Das gilt für Deutschland, nicht aber für die Schweiz). Dabei streuen die giftigen Stoffe offenbar viel weiter. Das trifft auch die Gesundheit der Anwohner.

Wenn Bauern Pestizide auf ihre Felder spritzen, dann empfehlen einige Hersteller Schutzkleidung für die Landwirte – jedoch nicht für Menschen oder Tiere, die direkt neben dem Acker leben. Dabei legt eine aktuelle Studie nahe, dass diese Unkraut- und Insektenvernichter sogar sehr weit streuen.

Empfehlung 7)

Heidi empfiehlt Ihnen auch, das Kapitel „Abdrift (Pflanzenschutz)“ auf Wikipedia zu lesen. Es gibt viele Informationen, u.a. ist zu lesen: „Verzicht auf Flugzeugbehandlungen – Durch die enorme Flughöhe und Geschwindigkeit sind Sprühflugzeuge äusserst kritisch zu sehen.“

Diese Einschätzung teilen offenbar die zuständigen Schweizer Behörden nicht, ist doch bei uns sogar das Spritzen mit sehr giftigen Pestiziden aus dem Helikopter erlaubt.

4.10.20 HOME

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Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay

12. Januar 2018

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Auszug aus der Agroscope Liste für Helikoptersprühflüge 2017: A3. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES AVEC UNE DISTANCE DE SECURITE DE 60m DES EAUX DE SURFACE ET DES HABITATIONS (sauf Leimay et Talendo 30m des habitations)

Auszug aus der Agroscope Liste für Helikoptersprühflüge 2017: A3. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES AVEC UNE DISTANCE DE SECURITE DE 60m DES EAUX DE SURFACE ET DES HABITATIONS (sauf Leimay et Talendo 30m des habitations)

Bis zur Revision der Vorschriften für Helikoptersprühflüge vom September 2016 musste zu Wohnzonen generell eine Distanz von 60 m eingehalten werden, theoretisch! Heute gilt für die meisten Pestizide eine reduzierte Distanz von 30 m. Bei der Luftapplikation von besonders schädlichen Pestiziden ist jedoch weiterhin eine Distanz von 60 m einzuhalten.

Das Fungizid Leimay ist gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) für Luftapplikation zugelassen. Aufgrund der von Agroscope erstellten Liste Helikoptersprühflüge 2017 darf die Distanz zu Wohnzonen auf 30 m reduziert werden. Heidi hat die Daten von Leimay kopiert. Ist dies tatsächlich ein harmloses Mittel? Urteilen Sie selbst! Möchten Sie in einer Distanz von 30 m zu einer Fläche wohnen, die mit Leimay behandelt wird?

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Die Distanz zu sensiblen Flächen, z.B. Wohnzonen, wird ab Helikopter-Mitte gemessen, und zwar nicht horizontal sondern an der Bodenoberfläche. Je steiler das Gelände ist, desto grösser die erlaubte Spritzfläche, wenn der Helikopter nicht parallel zum Boden fliegt! Hangabwärts ist zudem mit erheblicher Abdrift zu rechnen. Hangaufwärts? Wenn der Talwind bläst ebenfalls.

Quelle: Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern. Vollzugshilfe BAFU 2016, Seite 16.

Quelle: Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern. Vollzugshilfe BAFU 2016, Seite 16.

Abstand zu Wohnzonen: Heidis vergebliche Suche nach der Helikopter-Pestizid-Sprühliste, Heidis Mist 3.1.18

Cover Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und DüngernAusbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Vollzugshilfe, BAFU 2016

12.1.18 HOME

Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

16.6.16 HOME


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