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Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

10. Juni 2021
Copyright: Living Rivers Europe

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Quelle: PAN Germany

Gemäss einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt …

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte BürgerInnen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Massnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand. PAN Germany vom 10.6.21

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Beschwerde: Deutschland missachtet Europäische Wasserrahmenrichtlinie

11. August 2017

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Massnahmenprogramme.

Mangelnde Umsetzung der Zielvorgaben

„Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26.

Unklare Zuständigkeiten

In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstrassen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Massnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.

„Das Kompetenzgewirr von Bund und Ländern führt dazu, dass an unseren grossen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Massnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Ein Lichtblick sei das „Bundesprogramm Blaues Band“ mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen, allerdings erst in einigen Jahren. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnte Miller.

Kritik an Freiwilligkeit der Massnahmen

Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergab jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Massnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch ist zudem, dass Gewässerschutzmassnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Sogar die Länder selbst zweifeln diese Umsetzungsstrategie mittlerweile an.

Hohe Umsetzungsdefizite WRRL

„Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten“, erklärte Rechtsanwältin Franziska Hess von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), die die Umweltverbände in der Rechtsangelegenheit vertritt.

EU-Beschwerde von BUND und NABU (PDF)

BUND zur Wasserrahmenrichtlinie

Petition Verschärfung des Düngerechts

Bereits am 14.6.17 hatte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Unterstützung von 10 Umweltverbänden eine Petition an die Bundesregierung und die Europäische Kommission lanciert. Ziel dieser Aktion ist die Verschärfung des Düngerechts.

Stoppt die Gülle-Verschmutzung – Schützt unser Wasser!

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Neue Massstäbe für eine bessere Wasserqualität in Europa

2. März 2017
Bei Forschungsexpeditionen wie hier an der Donau werden tausende Proben zusammengetragen und später analysiert. Foto: UFZ / André Künzelmann

Bei Forschungsexpeditionen wie hier an der Donau werden tausende Proben zusammengetragen und später analysiert.
Foto: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ / André Künzelmann

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll bis zum Jahr 2019 überarbeitet werden. Wichtiger Input kommt auch aus der Wissenschaft. In einer Studie unter Federführung des Helmholz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) hat ein internationales Forscherteam Empfehlungen formuliert, die die Überwachung, Bewertung und das Management von Schadstoffen verbessern sollen. Die Eawag in Dübendorf ist am Projekt beteiligt.

Ziel der WRRL ist es, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2027 einen „guten Zustand“ erreicht haben: Die Gewässer sollen möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet sein und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten. Das Besondere an der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist, dass die Gewässer länderübergreifend – bei Flüssen von der Quelle bis zur Mündung – betrachtet werden. „Das ist in dieser Form weltweit einmalig. Von vielen Ländern wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie deshalb als Vorbild angesehen“, sagt Umweltchemiker Werner Brack vom UFZ.

Von dem Erreichen des Ziels ist Europa jedoch noch weit entfernt. Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Oberflächengewässern sowie zur Reduzierung des Eintrags von Nähr- und Schadstoffen, müssten vielerorts wesentlich konsequenter als bislang umgesetzt werden. „Aber auch das Regelwerk selbst hat Schwächen und soll deshalb bis 2019 überarbeitet werden“, sagt Werner Brack. Unter seiner Leitung haben Wissenschaftler des europäischen Forschungsprojekts  SOLUTIONS sowie des Europäischen Forschungsnetzwerks NORMAN diese Schwächen genauer unter die Lupe genommen und leiten daraus Empfehlungen für ein verbessertes Schadstoff-Monitoring und Gewässermanagement ab.

Überwachung verbessern

Wie erreichen wir, dass Europas Gewässer möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet werden und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten? Foto: UFZ / André Künzelmann

Wie erreichen wir, dass Europas Gewässer möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet werden und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten?
Foto: UFZ / André Künzelmann

Derzeit sind in der Wasserrahmenrichtlinie 45 Schadstoffe, sogenannte prioritäre Schadstoffe, gelistet. Sie dürfen in einem Gewässer mit guter Wasserqualität nicht oder nur in geringem Masse vorkommen. Demgegenüber stehen allerdings mehr als 100’000 verschiedene chemische Substanzen, die wir täglich benutzen und die in unsere Umwelt und Gewässer gelangen. Die meisten Substanzen werden bei der Bewertung der Gewässerqualität nach der derzeitigen EU-Wasserrahmenrichtlinie also gar nicht berücksichtigt. „Das auf einzelne Schadstoffe orientierte Monitoring ist teuer, ignoriert den größten Teil der Schadstoffe und läuft den eigentlichen Problemen hinterher. Denn die meisten prioritären Schadstoffe sind längst vom Markt und durch andere sehr ähnlich wirkende chemische Substanzen ersetzt“, kritisiert Brack.

Ausserdem beschränkt sich die Wasserrahmenrichtlinie bislang nur auf die Prüfung von Einzelstoffen. Schadstoffe wirken in der Umwelt aber nicht einzeln, sondern zusammen und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. „Nicht das Vorkommen eines Schadstoffes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gewässer“, sagt Brack. Deshalb empfehlen die Wissenschaftler, die Überwachung der Gewässerqualität von der chemischen Analytik einzelner Schadstoffe wo immer möglich auf effektbasierte Methoden – wie etwa biologische Wirkungstests – umzustellen. So würden alle Stoffe mit derselben Wirkung erfasst, auch Stoffgemische. Und teure chemische Analytik wäre nur noch erforderlich, falls bestimmte Wirkschwellen überschritten werden.

Bewertung verbessern

Überarbeitungsbedarf sehen die Forscher auch bei der Bewertung der Gewässerqualität. Bislang ist immer die schlechteste Teilkomponente massgeblich dafür, ob ein Gewässer in einen guten chemischen oder ökologischen Zustand eingestuft wird – selbst wenn diese wie im Falle von Schadstoffen aus Verbrennungsprozessen durch das Gewässermanagement kaum zu beeinflussen ist. Das führt dazu, dass viele Gewässer auch bei signifikanten Verbesserungen wesentlicher Komponenten die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen können. Brack: „Die derzeitige Regelung gibt zu wenig Anreize, Probleme zu beheben und führt in vielen Fällen zu Untätigkeit.

Wir schlagen deshalb vor, dass Massnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität künftig durch eine differenziertere Bewertung belohnt werden.“ Das schliesst auch die Schaffung von Anreizen für gutes Monitoring ein. Denn derzeit scheitern viele Mitgliedsländer bereits daran, Schadstoffe regelmässig zu messen und zu analysieren, deren Überwachung eigentlich vorgeschrieben ist. Und sie werden dafür noch belohnt, denn je weniger sie messen, je seltener sie messen, je schlechter die Analytik ist, desto geringer ist das abgeleitete Risiko und damit der Handlungsbedarf für Reduzierungsmassnahmen. Die Wissenschaftler schlagen für die neue Wasserrahmenrichtlinie deshalb eine umgekehrte Beweisführung vor: Dort, wo durch unzureichendes Monitoring keine Daten erhoben werden, könnten für die Gewässerbewertung Modellwerte herangezogen werden. So müssten die „Säumigen“ dann mit Messungen nachweisen, dass der tatsächliche Gewässerzustand besser ist als der Vorhergesagte.

Management verbessern

Alleiniges Messen und Bewerten der Gewässerqualität reicht aber nicht aus, um den Zustand eines Gewässers zu verbessern – dem Monitoring müssen entsprechende Massnahmen folgen. „In unserer aktuellen Studie geben wir Empfehlungen für ein stärker lösungsorientiertes Gewässermanagement, bei dem Überwachung, Bewertung und mögliche Massnahmen von Anfang an viel enger miteinander verzahnt sein sollten, als dies heute der Fall ist“, sagt Brack.

So stellen beispielsweise Kläranlagenabläufe eine wichtige und vergleichsweise vorhersagbare Quelle von Belastungen in Bächen und Flüssen dar, die zur Überschreitung von Wirkschwellen führen können. Die Autoren schlagen vor, in einem ersten Schritt zu prüfen, inwieweit eine gefundene Schadwirkung des Flusswassers dem entspricht, was aufgrund des Abwasseranteils und des Reinigungsgrades zu erwarten ist. Dann ist eine verbesserte Abwasserbehandlung in der Kläranlage das Mittel der Wahl, um Qualitätsziele zu erreichen.

Für den Fall, dass beobachtete Schadwirkungen die Erwartungen übersteigen, empfehlen die Autoren verschiedene Ansätze, um spezifische Schadstoffe und ihre Quellen zu identifizieren und möglichst vor dem Erreichen der Kläranlage zu eliminieren. Dabei sollte der Schwerpunkt darauf liegen, mögliche Alternativen zur Verbesserung der Qualität zu untersuchen, anstatt bei der Festlegung des Gewässerstatus zu verharren.

Pufferstreifen: Mehrere Fliegen auf einen Streich!

„Dies hilft auch, Lösungsansätze zu finden, mit denen man mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen kann“, meint Brack. „So können ausreichend breite und mit Büschen bestandene Randstreifen nicht nur dazu beitragen, den Eintrag an Pflanzenschutzmitteln ins Gewässer zu reduzieren, sondern auch dabei helfen, eine Überdüngung oder zu hohe Temperaturen im Gewässer zu vermeiden. Und sie bieten obendrein ein wertvolles Habitat für viele Tiere und Pflanzen.“

Wie Untersuchungen im EU-Projekt SOLUTIONS zeigen, erfordert die Verbesserung der Wasserqualität in manchen Fällen auch eine Harmonisierung der vielen Regelwerke zur Umweltqualität und Chemikaliensicherheit auf europäischer und nationaler Ebene mit der Wasserrahmenrichtlinie. Die Wissenschaftler hoffen, dass sie mit ihren Forschungsergebnissen aus SOLUTIONS und NORMAN weitere Lösungsansätze für die Überarbeitung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie liefern – und dadurch einer nachhaltigeren Wassernutzung in Europa den Weg bereiten können.

SOLUTIONS

Das EU-Projekt SOLUTIONS vereinigt 39 Partner aus weltweit 17 Ländern. Es wird bis zum Jahr 2018 mit insgesamt zwölf Millionen Euro von der Europäischen Union gefördert. Ziel ist es, Werkzeuge und Modelle zu entwickeln, um den Chemikaliencocktail in Gewässern hinsichtlich seines Risikos zu bewerten. SOLUTIONS entwickelt Methoden, um vorrangig zu behandelnde Stoffe zu erkennen und schlägt Lösungen zu deren Verminderung vor.

Schweizer Partner von SOLUTIONS ist die Abteilung Umweltchemie der Eawag in Dübendorf.

NORMAN

Das europäische Forschungsnetzwerk NORMAN fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Forscherteams verschiedener Länder hinsichtlich der Überwachung von bisher nicht regulierten Stoffen in der Umwelt.

Prof. Juliane Hollende von der Eawag in Dübendorf ist Mitglied des Lenkungsausschusses.

Publikation

Werner Brack , Valeria Dulio,Marlene Ågerstrand, Ian Allan, Rolf Altenburger, Markus Brinkmann, Dirk Bunke, Robert M. Burgess, Ian Cousins, Beate I. Escher, Félix J. Hernández, L. Mark Hewitt, Klára Hilscherová, Juliane Hollender, Henner Hollert, Robert Kase, Bernd Klauer, Claudia Lindim, David López Herráez, Cécil Miège, John Munthe, Simon O’Toole, Leo Posthuma, Heinz Rüdel, Ralf B. Schäfer, Manfred Sengl, Foppe Smedes, Dik van de Meent, Paul J. van den Brink, Jos van Gils, Annemarie P. van Wezel, A. Dick Vethaak, Etienne Vermeirssen, Peter C. von der Ohe, Branislav Vrana (2017) Towards the review of the European Union Water Framework Directive: Recommendations for more efficient assessment and management of chemical contamination in European surface water resources. Science of the Total Environment. DOI 10.1016/j.scitotenv.2016.10.104 http://dx.doi.org/10.1016/j.scitotenv.2016.10.104

Weitere Informationen

Die Wasserrahmenrichtlinie – Deutschlands Gewässer 2015: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-deutschlands-gewaesser

SOLUTIONS-Film: www.youtube.com/UFZde

Quelle: Medieninformation des Helmholtz-Zentrums für Umwelt Forschung vom 27.2.17.

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