
Ein Rind frisst Brennnesseln, die erst kürzlich mit Herbizid bespritzt worden waren. Copyright: Sophie T.
Heidis Telefon klingelte. Kaum hatte sie den Hörer in der Hand, legte Sophie am anderen Ende los, offensichtlich wütend:
Sophie: „Heidi, ich bin auf der Alp zum Blumentod. Soeben habe ich dir ein Foto geschickt. Schau dir das einmal an! Ein Rind frisst Brennnesseln, welche noch vor wenigen Tagen grün waren. Sie wurden inzwischen mit Herbizid bespritzt, auch blühende Pflanzen sind unter den Opfern. Darf man das? Brennnesseln sind doch gesund, und man sieht ja, dass die Tiere sie gern fressen, sogar mit Herbizid drauf!“
Heidi: „Auf der Alp zum Blumentod hat der Täter die Wartefrist nicht eingehalten. Sie beträgt für Tiere, welche keine Milch geben, zwei Wochen, für Milchkühe drei Wochen. Wenn das Herbizid den Wirkstoff Asulam enthält, dann darf es zudem nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden.
Der Alpöhi sammelt Brennnesseln separat und lagert sie gut zugänglich auf dem Heustock damit er sie rasch zur Hand hat, wenn ein Tier kränkelt.
Erkläre bitte dem Bauern, dass seine Herbizid-Behandlung gegen die Vorschriften verstösst und du so etwas in Zukunft anzeigen wirst.“
Wo niemand hinschaut …
Video auf youtube: Rind frisst Brennnesseln, die mit Herbizid behandelt wurden.
Höhere Alpungsbeiträge schaden der Biodiversität, Heidis Mist 15.7.16
HERBI Käse von der Alp „Zum Blumentod“, Heidis Mist 20.10.16
Alpkäse – Naturprodukt ohne Wenn und Aber? Heidis Mist 19.7.15
Alpkäse – Naturprodukt ohne Wenn und Aber? (2) Heidis Mist 21.7.15
Alpkäse – Naturprodukt ohne Wenn und Aber? (Leserbriefe) Heidis Mist 15.8.15
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Schlagwörter: Agrarforschung, Asulam, Blühende Pflanzen, Brennesseln, Herbizid, Löwenzahnblüten, Pflanzenschutzmittel, PSM, Wartefrist
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