In der Nacht hat es stark geregnet, das Rauschen des Bachs im Tal ist unüberhörbar … und ein Bauer ist heute morgen schon am Güllen. Beim kurzen Gang durch den Garten (mit Schirm) gluckst es bei jedem Schritt unter den Füssen: Der Boden ist wassergesättigt, d.h. Gülle wird abgeschwemmt oder ausgewaschen.
In der Rhein- und Linthebene haben die Bauern nach der Silogras-Ernte an Pfingsten viel gegüllt. Wieviel erhalten die Pflanzen, wieviel das Grundwasser?
Diese Fotos habe ich am Silvester 2009 im Maienfeld gemacht. Der Boden war ebenfalls nass, die Wetterprognose lautete: Kälte. So waren denn auch die Wiesen weiter oben schon leicht gefroren. Die Pflanzen konnten die Nährstoffe nicht aufnehmen. Hier war glasklar, es hätte auf keinen Fall gegüllt werden dürfen, der Gülleaustrag war gesetzeswidrig. Der Maienfelder Bauer hat einen neuen Stall und einen neuen oberirdischen Güllebehälter, er müsste eigentlich über genügend Hofdünger-Lagerkapazität verfügen. Doch in dieser Gegend werden Hofdünger sorglos mitten in der Vegetationsruhe ausgebracht, und niemanden stört’s offenbar. Als ich nämlich weiter spazierte … aber davon ein anderes Mal!
Bundesgerichtsentscheid vom 26. August 1997
31.5.10 HOME
Schlagwörter: Abschwemmung, Auswaschung, Gülle, Maienfeld
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