Wenn Vollzugsbehörden delinquieren…

Arbeiter spritzt Herbizid in die Wasserablaufrinne an der Strasse Weesen - Amden (SG), Copyright Ruedi Hasler, Rapperswil.

Arbeiter spritzt Herbizid in die Wasserablaufrinne an der Strasse Weesen – Amden (SG), Copyright Ruedi Hasler, Rapperswil.

Auf der Strasse von Weesen nach Amden (Kanton St. Gallen) beobachtete Ruedi Hasler aus Rapperswil am 4.8.15 einen Arbeiter beim Spritzen von Herbizid am Strassenrand (Name von Heidi geändert). Er bespritzte das Grün in den Wasserrinnen und allgemein den Bewuchs an den Strassenrändern, besonders mit Herbizid versah er die Natursteinmauern. Vor einigen Jahren, so Hasler, seien die Herbizide noch bis weit in die Wiesen hinein angewendet worden.

Hasler war mit der Familie unterwegs zur Ausstellung „Chrut und Uchrut“ über Kräuterpfarrer Johann Künzle, der vor 125 Jahren als Pfarrer nach Amden gekommen war. „Im Gedenkjahr des Kräuterexperten macht es einen besonders schlechten Eindruck, wenn gleichenorts illegal Herbizide gegen Uchrut gespritzt werden“, meint Hasler.

Die Anwendung von Pestiziden an Strassenrändern und auf Plätzen ist nach wie vor weit verbreitet. Christian Meienberger, Geschäftsführer von Pro Natura St. Gallen-Appenzell sagte gegenüber dem Tagblatt „Würden wir bei jedem Verstoss Anzeige erstatten, müssten wir pro Woche mehrere Leute anzeigen.“, siehe Pestizide haben Hochsaison, Tagblatt vom 16.6.15. Pro Natura setzt auf Aufklärung. Das Problem ist laut Meienberger, dass die Giftstoffe am Strassenrand nicht abgebaut, sondern vom Regenwasser davongetragen werden und so ins Grundwasser und in Fliessgewässer gelangen.

Anlässlich eines informellen Treffens beklagte sich Heidi kürzlich bei einer Fachperson des Amts für Umwelt SG (AFU) über die vielen Pufferstreifenverletzungen an Gewässern. „Verantwortlich sind die Gemeinden“, war die Reaktion. Das AFU fühlt sich nicht zuständig, dies obwohl die Kantone für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung verantwortlich sind. Sie delegieren die Verantwortung den Gemeinden, damit ist die Sache erledigt.

Heidi meint einmal mehr: Unser Gewässerschutz-Vollzugssystem funktioniert nicht, denn viele Gemeinden haben weder die Ressourcen, das Fachwissen noch den Willen zum Handeln. Ist es Aufgabe von Privaten oder Naturschutzorganisationen, den Gesetzesvollzug einzufordern? NEIN!

Bahnhofplatz Landquart: Design verlockt zum Gifteinsatz, Heidis Mist, 16.9.14.

Mit Gift gegen Unkraut am Strassenrand, Heidis Mist, 13.7.14

Verwendungsverbote für Unkrautvertilgungsmittel
auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern
, BAFU, August 2013.

Broschüre Ratgeber Pestizidfreie Kommunen, Der Bund

In der Schweiz sind die Bussen für Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung klein, nicht so in Niedersachsen. Copyright Dr. Stefan Lamprecht, Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Vollständiger Vortrag siehe: http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/veranstaltungen/tagung-spurenstoffe-in-boden-und-grundwasser-130492.html

In der Schweiz sind die Bussen für Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung klein, nicht so in Niedersachsen. Copyright Dr. Stefan Lamprecht, Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Vollständiger Vortrag siehe: http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/veranstaltungen/tagung-spurenstoffe-in-boden-und-grundwasser-130492.html

Nachtrag 1: Antwort des Amts für Umwelt (AFU) St. Gallen vom 19.8.15: „Bei der betreffenden Strasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse, bei der eine Einzelstockbehandlung angewendet wurde. Diese Einzelstockbehandlungen sind nach Anhang 2.5 Ziff. 1.2 Abs. 4 ChemRRV bei National- und Kantonsstrassen erlaubt, sofern die Problempflanzen nicht mit anderen Massnahmen erfolgreich bekämpft werden können.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.“

Der Fotograf sieht das anders und meint: „Tatsache ist, dass alles Grüne abgespritzt wurde. Ich glaube nicht, dass das alles Problemunkräuter waren, wenn überhaupt!! Es wäre interessant zu wissen, welche anderen Massnahmen sie vorher ausgeführt haben, um festzustellen, dass nur noch mit einer Herbizidbehandlung die Problemunkräuter bekämpft werden können! Und weiter oben, wo die Strasse durch Landwirtschaftsland führt, wird auch alles abgespritzt, was grün ist. Selbst mit viel Fantasie kann man dem nicht Einzelstockbehandlung sagen und vor allem sind es kaum Problemunkräuter!!!“

Heidi meint: „Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann gewinnen in der Regel die Ämter. Es ist zu hoffen, dass die aktuelle Praxis trotzdem geändert wird, zum Wohle der Umwelt.“

Nachtrag 2: Heidi stellte dem AFU am 20.8.15 noch drei Fragen:

  1. Um welche Problempflanzen handelt es sich? Mein Informant, ein profunder Pflanzenkenner, ortete „auf Anhieb“ keine solchen bzw. keine so grossen, welche den behandelten Flächen entsprochen hätten.
  2. Welche Bekämpfungsmassnahmen scheiterten?
  3. Hat die Gemeinde eine Bewilligung für die flächige Anwendung von Herbiziden an Nicht-National- und -Kantonsstrassen?

Das AFU verwies Heidi an das kantonale Tiefbauamt. Dieses leitete „zuständigkeitshalber“ die Anfrage zur Beantwortung an das Strassenkreisinspektorat Schmerikon weiter. Heidi wartet jetzt geduldig auf eine Antwort.

Nachtrag 3: Am 2.10.15 traf die Antwort aus Schmerikon ein. Der Kanton St. Gallen halte sich an die Gesetze und verwende Herbizide nur für Einzelstockbekämpfung dort, wo es grosse Probleme gebe. Die Strasse von Weesen nach Amden sei steil und stark besonnt, weshalb z.B. Dornengewächse wie Brombeer gut gediehen. Direkt am Strasssenrand sind sie für Velofahrer nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Gefahr. So viel wie möglich werde mechanisch bekämpft. Ausführlich erklärte ihr der Fachmann am Telefon die zahlreichen Probleme und Behandlungsmethoden … und lud sie zu einem Augenschein nach Schmerikon ein.

10.8.15 HOME

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