Beschwerde: Deutschland missachtet Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Massnahmenprogramme.

Mangelnde Umsetzung der Zielvorgaben

„Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26.

Unklare Zuständigkeiten

In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstrassen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Massnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.

„Das Kompetenzgewirr von Bund und Ländern führt dazu, dass an unseren grossen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Massnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Ein Lichtblick sei das „Bundesprogramm Blaues Band“ mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen, allerdings erst in einigen Jahren. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnte Miller.

Kritik an Freiwilligkeit der Massnahmen

Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergab jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Massnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch ist zudem, dass Gewässerschutzmassnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Sogar die Länder selbst zweifeln diese Umsetzungsstrategie mittlerweile an.

Hohe Umsetzungsdefizite WRRL

„Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten“, erklärte Rechtsanwältin Franziska Hess von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), die die Umweltverbände in der Rechtsangelegenheit vertritt.

EU-Beschwerde von BUND und NABU (PDF)

BUND zur Wasserrahmenrichtlinie

Petition Verschärfung des Düngerechts

Bereits am 14.6.17 hatte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Unterstützung von 10 Umweltverbänden eine Petition an die Bundesregierung und die Europäische Kommission lanciert. Ziel dieser Aktion ist die Verschärfung des Düngerechts.

Stoppt die Gülle-Verschmutzung – Schützt unser Wasser!

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2 Antworten to “Beschwerde: Deutschland missachtet Europäische Wasserrahmenrichtlinie”

  1. Tina Says:

    Güllen-Info für Ferien im Hausboot: im Gegensatz zu Deutschland gehen in Frankreich die Abwässer der Hausboote direkt in den Fluss. Es sind tausende unterwegs! Viel Spass beim Schwimmen.

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