Medienmitteilung vom 17.11.22 der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) und der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)
Die im Trinkwasser nachweisbaren Pestizidrückstände zeigen die Systemfehler und Defizite im schweizerischen Gewässer- und Trinkwasserschutz. Obwohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats und der Bundesrat diese Defizite wiederholt bestätigen, scheinen viele Kantone von den anstehenden Vollzugsaufgaben überwältigt. Die Trinkwasserverbände IAWR und AWBR fordern deshalb die rasche Umsetzung der Motion Zanetti, welche für die Kantone Planungshilfen und finanzielle Unterstützung vorsieht.
80% unseres Trinkwassers stammt aus Grundwasser, weshalb diese Ressource besonderen Schutz verdient. Dies haben unlängst sowohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats wie auch der Bundesrat bestätigt. In seinem Mediencommuniqué vom 4.10.2022 fordert der Bundesrat, „dass die in vielen Kantonen bestehenden Defizite rasch beseitigt werden müssen und ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet werden soll.“ Konkret soll den Kantonen bis Ende 2034 eine Frist gesetzt werden, um die bestehenden Vollzugsdefizite bei Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beheben.
„Viel entscheidender aber als die Grundwasserschutzzonen und -areale sind die Zuströmbereiche“, sagt Roman Wiget, Präsident des Trinkwasserverbands AWBR beim heutigen Treffen der Wasserversorger in Lausanne. „Da viele chemisch-synthetische Pestizide fast nicht abbaubar, aber sehr wassergängig sind, legen sie lange Fliesswege zurück und können bis in Trinkwasserfassungen gelangen“, so Wiget. „Deshalb reicht es nicht aus, die kleinen Grundwasserschutzzonen zu sichern, sondern es braucht Massnahmen in den viel grösseren Zuströmbereichen“, doppelt Matthias Maier nach, Präsident des Trinkwasserverbands IAWR.
Aufgrund der erheblichen Grösse der zu schützenden Flächen und des erwarteten Widerstands der Landwirtschaft, haben die meisten Kantone bisher keine Zuströmbereiche ausgeschieden, obwohl die Pflicht seit 25 Jahren besteht. Zumindest überall dort, wo das Wasser durch Pestizidrückstände oder Nitrat belastet ist. Und diese Belastung ist im gesamten Mittelland eine seit Jahren nachgewiesene Tatsache.
„Deshalb braucht es die Motion Zanetti“, erklärt Wiget, „denn die Motion sieht vor, die Kantone mit planerischer und finanzieller Hilfe bei diesen wichtigen trinkwasserbezogenen Vollzugsaufgaben zu unterstützen.“ „Diese Motion bietet den Kantonen, was bisher gefehlt hat“, ergänzt Maier, „und die erste Phase ist eine rein hydrogeologische Zonenausscheidung.“
Dass die Ausscheidung von Zuströmbereichen durchaus machbar ist, zeigt beispielsweise der Kanton Schaffhausen, welcher innerhalb der nächsten Jahre mindestens die Hälfte der prioritären Zuströmbereiche ausgeschieden haben wird. Die Präsidenten Maier und Wiget sind überzeugt, dass dieser Prozess mit der Motion Zanetti beschleunigt und in allen Schweizer Kantonen umgesetzt werden kann und muss: „Zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels“, betont Maier, „denn der Klimawandel wird in vielen Fassungsgebieten die Belastung durch Pestizide und Nitrat bei rückläufigen Grundwasserständen noch deutlich verschärfen, sofern jetzt keine wirksamen Massnahmen ergriffen werden.“
Ähnliche Forderungen stellen die Trinkwasserverbände IAWR und AWBR auch auf EU-Ebene, wo mit der „Zero Pollution“- und der „Farm-to-Fork“-Strategie (Vorschlag Pestizidverordnung/SUR) bereits heute sehr ambitionierte Trinkwasserschutzziele verfolgt werden.
Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR)
Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)
Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche. Eingereicht von Roberto Zanetti

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18. November 2022 um 11:50 |
Schade, dass die verschiedenen Massnahmen zu Gunsten des Grund- und Trinkwasserschutzes (insb. Schutzzonen und Zuströmbereiche) immer wieder gegeneinander ausgespielt werden. Der Einsatz von Pestiziden auf einem Maisfeld neben der Trinkwasserfassung ist potentiell wesentlich problematischer als am oberen Ende des Zuströmbereichs. Diese Instrumente sind notwendig, sie ergänzen sich, sie sind im Gewässerschutzrecht definiert und daher endlich zu vollziehen.
18. November 2022 um 12:03
Ja, das Verbot der Pestizidanwendung in der Grundwasserzone S2 sollte endlich wieder eingeführt werden!!!! Und natürlich auch die Grundwasserschutzzonen sollte endlich überall verbindlich ausgeschieden werden. Mir ist schlicht nicht klar, weshalb der Vollzug so schlecht funktioniert. Fehlender Wille? Veternwirtschaft? Sparen am falschen Ort!!! Und jetzt bekommen sie für die Zuströmbereiche sogar noch Geld, Steuergelder!