
Das Kleine Seezli, ein Kanal neben der Eisenbahnlinie Mels – Walenstadt. Sattgrüne Wiesen bis an die Böschung, die kurz und steil ist.

Verschwommenes Bild, vom Zug aus aufgenommen. Frisch gegüllte Wiese bis etwa einen halben Meter an die Böschung des Kleines Seezlis. Im ersten Foto ist im Hintergrund der gleiche Leitungsmast zu sehen, was bestätigt, dass Gülle sehr nahe am Bach ausgebracht wurde. Ein weiteres Indiz ist das homogene Grün der Wiesen bis zur Böschung im ersten Bild.
Seit Jahren sieht Heidi immer wieder, dass Gülle bis nahe an die Böschung des Kleinen Seezli auf Wiesen ausgebracht wird; der Pufferstreifen ist etwa 50 cm breit. Gleich schmal ist jeweils der Pufferstreifen zum Maisfeld. Das Kleine Seezli hat seinen Ursprung in der Nähe von Mels SG. Mehrere Bäche aus dem Alviergebirge münden in den Kanal, der in den Walensee fliesst. Das Kleine Seezli ist ein Fischpachtbach des Fischereivereins Sarganserland. Es führt meist wenig Wasser. Wenn es aber regnet und sich das Wasser von den stotzigen Bergen ins Tal ergiesst, dann steigt der Wasserspiegel rasch, manchmal tritt es über die Ufer und überschwemmt Wiesen und Felder. Im Sommer 2011 hat Heidi grosse Acker-, Wiesen- und Riedflächen gesehen, die mit Wasser bedeckt waren.
Zum Schutze des Wassers vor Verschmutzungen ist es verboten, innerhalb eines Streifens von 3 m Breite entlang von oberirdischen Gewässern Dünger und Pflanzenschutzmittel auszubringen, dies gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.5 und 2.6. Ein Landwirt, der keine Direktzahlungen bezieht, das sind wenige, darf den Acker zwar bis zum Bach anlegen (hohe Erosionsgefahr!), aber in den ersten 3 Metern weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel einsetzen. Als Ausnahme zugelassen ist das einzelstockweise Bekämpfen von Unkräutern, wenn dies mit anderen Massnahmen nicht möglich ist (ausser Biolandbau). Das dritte Foto zeigt einen Maisacker. Der Mais ist bis zum Feldrand gleich hoch gewachsen, was klar zeigt, dass der Acker widerrechtlich bis fast zum Bach gedüngt worden war. Wurden Pflanzenschutzmittel eingesetzt? Heidi weiss es nicht.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit bezieht der Bauer Direktzahlungen. Also müsste entlang des Kleinen Seezlis ein 6 m breiter ganzjährig begrünter Gras- oder Krautstreifen sein, gemessen ab Böschungsoberkante; in diesem Pufferstreifen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ausser Einzelstockbehandlung auf den zweiten 3 Metern, wenn die Unkräuter mit anderen Methoden nicht bekämpfbar sind (Biolandbau ausgeschlossen). Das Düngeverbot gilt auf den ersten 3 Metern.
Am Kleinen Seezli wird also Jahr für Jahr massiv gegen die Gesetze verstossen: Direktzahlungsverordnung und ChemRRV. Kennt der Bauer die Vorschriften nicht oder weiss er, dass er nichts zu befürchten hat? Wo bleibt die Kontrolle? Unzählige Zugreisende sehen es, niemanden stört’s offenbar, ausser Heidi natürlich!
Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften, Agridea

Die Böschung des Kleinen Seezlis ist grösstenteils mit Goldrute und Springkraut bewachsen, beides Neophyten. Der Pufferstreifen ist nur 50 cm breit.

Mehrere Bäche münden in das Kleine Seezli. Wenn es regnet bilden sich oft Wasserfälle, welche die grossen Wassermassen aus den Bergen ins Tal fallen lassen.
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Schlagwörter: Alvier, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Dünger, Direktzahlungen, Fischereiverein Sarganserland, Kleine Seezli, Maisfeld, Pflanzenschutzmittel, Pufferstreifen
13. August 2012 um 17:16 |
Armes kleines Seezli!
So klein und doch Repräsentant für all unseren flächenhaften Wahnsinn.
http://www.uni-koblenz-landau.de/aktuell/archiv-2012/pm-eu-zulassung-pflanzenschutzmittel/view
http://occupymonsanto.wordpress.com/2012/01/14/usda-scientist-reveals-all/
13. August 2012 um 21:47
Danke für die interessanten Links. Eine nur einigermassen korrekte Einschätzung der Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt ist schwierig. Hinzu kommt, dass die meisten Daten von der Industrie stammen und somit mit Vorsicht zu beurteilen sind. Die Bewilligungsbehörden ihrerseits sind – wie viele andere auch – überlastet und kämpfen sich durch Berge von Papieren, was alles nicht zur Qualität der Beurteilung beiträgt. Im Zweifelsfall entscheidet man wohl für die Zulassung.
7. Januar 2021 um 09:32 |
[…] Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12 […]