Starkregen nehmen zu: Der Schutz des Trinkwassers muss endlich angepasst werden!

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Der Schweizerische Hauseigentümer Verband (HEV Schweiz) schrieb am 1.9.22: „Der Klimawandel ist Tatsache und bewirkt, dass Wetterextreme in bisher unbekannter Dimension zur Realität werden. Neben zunehmender Hitze und Trockenheit im Sommer gehören auch häufigere und intensivere Starkregen zu den sehr gut erforschten und wahrscheinlichen Entwicklungen.“

Auch der Schweizerische Gemeindeverband informierte über dieses Thema, am 22.11.21: „Schon heute leiden viele unserer Städte und Agglomerationen unter sommerlicher Hitze, Wasserknappheit in längeren Trockenphasen und Überschwemmungen bei Starkregen. Hitzetage (≥ 30 °C) und Tropennächte (≥ 20 °C) belasten die Gesundheit und die Lebensqualität. Gemäss den Klimaszenarien CH2018 werden Hitzewellen und anhaltende Trockenheit im Sommer, aber auch Starkregen bereits in den kommenden Jahrzehnten wesentlich häufiger und intensiver. Im Status quo ist die Schweiz ungenügend an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst:“

Pestizide und Dünger in Grundwasserschutzzonen

Nur gerade die Mini-Grundwasserschutzzone S1 (10 m um Trinkwasserfassung) ist vor Pestiziden und Düngern geschützt. In der Schutzzone S2 dürfen Pestizide (mit wenigen Ausnahmen) und Kunstdünger ausgebracht werden, lediglich das Güllen ist verboten. Kann man überhaupt von einer Schutzzone reden?

Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) im März 2015 daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“

Heidi wünscht sich schon lange die Wiedereinführung des allgemeinen Verbots von Pestiziden in der S2. Der Bundesrat hatte ein solches Verbot 1999 erlassen, doch auf Druck der Bauern wieder aufgehoben,  siehe Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität vom 6.2.13. Noch länger als Heidi bemühte sich der ehemalige oberste Grundwasserschützer Daniel Hartmann für eine Verbot – erfolglos.

Am 22.7.21 schrieb Heidi über Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2).

Selbst in den Medien wurde der mangelnde Trinkwasserschutz aufgenommen: 20minuten vom 9.7.21: «Starkregen kann zur Verschmutzung des Trinkwassers führen». In den letzten Tagen kam es schweizweit zu Wasserverschmutzungen. Schuld dafür sind unter anderem überlaufende Kläranlagen, ausgebrachte Gülle und das Sprühen von Pestiziden.“

S-Metolachlor im Trinkwasser

Immer neue Verschmutzungen des Trinkwassers werden bekannt, aktuell ist S-Metalochlor eine „Überraschung“. Über S-Metalochlor schrieb Heidi am 14.12.17: „Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will Anforderungen an die Wasserqualität von oberirdischen Gewässern anpassen: nach oben und nach unten. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Werte sind z.T. sehr „genau“, dies obwohl die Basisdaten kaum eine solche Genauigkeit aufweisen dürften. Etwa ist für S-Metolachlor ein Wert für die chronische Belastung von 0,69 μg/l angegeben. Ob soviel Präzision kann man sich verneigen oder dies als vorgetäuschtes „Wissen“ beiseite legen. So ein Unsinn, meint Heidi. Aus Oberflächengewässern werden 20% des Trinkwassers gewonnen. Und Oberflächengewässer speisen das Grundwasser!“

Nun hat die EU den Höchstwert für S-Metolachlor im Trinkwasser massiv gesenkt, nämlich auf 0.1 Mikrogramm pro Liter statt wie bisher zu 10 Mikrogramm. Wasserversorger schätzen, dass die Aufbereitung des Trinkwassers mehrere Hundert Millionen kosten wird. Kantonschemiker Kurt Seiler ist besorgt, weil er bis heute keine Information vom Bund zur Regelung von S-Metolachlor im Trinkwasser erhalten hat. Er hat diese Neuigkeit vom Kassensturz erfahren!

Pestizid-Verbot in den Grundwasserschutzzonen S2 und Sh

Das BLV führt eine Liste der in den Grundwasserschutzzonen S2 und Sh verbotenen Pestizide. In der Broschüre der Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft – Ein Modul der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2013 wird über die spezifischen Anwendungsverbote in der engeren Schutzzone S2 folgendes aufgeführt:

„In der Schutzzone S2 ist grundsätzlich jede Tätigkeit verboten, welche das Trinkwasser beeinträchtigen kann. PSM dürfen in der Schutzzone S2 dann nicht angewendet werden, wenn sie oder ihre biologisch bedeutsamen Metaboliten auf Grund ihrer Mobilität oder mangelnder Abbaubarkeit in die Trinkwasserfassung gelangen können. Wenn die Zulassungsbehörde zum Schluss kommt, dass die Konzentration eines PSM oder eines relevanten Metaboliten im Grundwasser mehr als 0.1 μg/l erreichen könnte, wird keine Zulassung erteilt. In Grenzfällen verfügt sie ein Anwendungsverbot für dieses PSM in der Schutzzone S2. Das BLW (heute BLV) führt eine Liste der mit einer solchen Auflage belegten Wirkstoffe. Dieses Verbot gilt auch für parallelimportierte PSM, welche einen dieser Wirkstoffe enthalten.

Heidi meint: „Es ist höchste Zeit, den Trinkwasserschutz zu stärken. Ein erster, aber nicht letzter Schritt, ist ein generelles Verbot von Pestiziden und Düngern in den Grundwasserschutzzonen S2 und Sh (Karstgebiete) sowie Einschränkungen in der S3. Unter den verbotenen Pestiziden befinden sich auch solche, die das Kind im Mutterleib schädigen oder Krebs und weitere Gesundheitsprobleme auslösen können. Hier drängt sich ein allgemeines Verbot auf, auch ausserhalb der Schutzzonen.“

Gut geschützt gegen Starkregen und Oberflächenabfluss. Schweizerischer Hauseigentümer Verband (HEV Schweiz)

Umgang mit Starkregen, Hitze und Trockenheit. Schweizerischer Gemeindeverband 22.11.32

Grundwasser- und Gewässerschutzkarten. BAFU

Pestizid-Gefahr Neue Verschmutzung im Trinkwasser: Die Schweiz reagiert verzögert. Karin Bauer, Kassensturz, SRF 18.6.24

21.6.24 HOME

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