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Links zu Internet-Seiten des Bundesamts für Landwirtschaft
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat gemäss Medieninformation vom 14.9.16 die Website erneuert und im für Tablets und Smartphones optimierten Responsive-Design online gestellt. Weiter heisst es: „Achtung: Durch die Migration der Website müssen externe Links, die auf die BLW-Website verweisen, angepasst werden.“ In den mehr als 500 Artikeln auf Heidis Mist gibt es unzählige Links auf BLW-Seiten. Es wäre ein riesiger Aufwand, diese Links alle anzupassen. Heidis Empfehlung: Text der verlinkten Seite und „BLW“ in eine Suchmaschine eingeben.
Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Landwirtschaft
Die Pflanzenschutzmittel (PSM) im Verzeichnis des BLW sind nummeriert. Änderungen bewirken, dass die Links in Heidis Artikel nicht mehr stimmen, d.h. es gibt zwar keine Fehlermeldung, sondern ein anderes PSM wird aufgerufen. Die neueste Änderung war per 4.6.16. Es wäre zu aufwändig, alle 500 Artikel nach Links zu durchforsten und zu bereinigen. Heidi bittet ihre LeserInnen um Verständnis, dass sie das gesuchte Mittel dann selber ausfindig machen müssen. In Zukunft wird sie nur noch das PSM-Verzeichnis verlinken.
7. Februar 2020 um 17:48 |
Mit Interesse Ihren Beitrag zum nicht ganz so astreinen Kaminfegerwesen in GR gelesen! Vielen Dank für die ‚Enthüllungen‘. Frage: Wie erkennt man ob ein Kachelofen 3 oder 6/7 Züge hat? Stehen vor der gleichen oder aber ähnlichen Fragestellung. Für die Reinigung eines Kachelofens zur Beheizung eines einzigen Raumes (d.h. ohne jegliche Abgänge in andere Räume) wurden früher 5 zusätzliche Züge verrechnet, seit einiger Zeit sind es plötzlich – ohne jegliche Änderung vor Ort – 6 zusätzliche Züge. GVG konnte (oder aber wollte!) nicht erklären, was ein Zug (oder aber Züge) sind! Auch unnötige Zusatzkosten werden ohne vorherige Absprache, etc., verrechnet. Neuerdings ohne Detaillierung, wohl damit es nicht so auffällt!
Kaminfegerwesen in Luzern: das bisherige Monopol ist gefallen; ab 1. Juli 2019 kann der Kaminfeger selbst gewählt werden; und siehe da, ab sofort sind die Kosten um knapp 2/3 gefallen! Erst jetzt kann man erkennen, wie die Bürger betrogen wurden! Vorher: Besuch des Kaminfegers pünktlich jedes Jahr mit angeblicher Ausführung eines teuren ‚Total-Reinigungsprogramms‘, obwohl gemäss Vorschrift nur alle 2 Jahre eine Kontrolle mit evtl. Reinigung nötig wäre! Verrechnung von nicht abgesprochenen Zusatzkosten noch + noch. All die verrechneten Kostenpositionen konnten innerhalb der mieterseits rapportierten 10-15 Minuten auf der Anlage gar nicht ausgeführt werden – Abzocke à-gogo… Die Monopole müssen fallen – tout-de-suite!
Danke für Ihre Antwort wie man auf die Spur zuviel verrechneter Züge kommen kann. Freundliche Grüsse
7. Februar 2020 um 19:27
Inzwischen weiss ich, dass wir nicht die einzigen Geprellten sind. Offenbar muss man den Kaminfegern auf die Finger schauen. Wir haben jetzt mit dem Einverständnis des Amts den Kaminfeger wechseln dürfen, obwohl uns EINER von Amtes wegen zugewiesen war. Der neue ist sehr nett und ehrlich, rechnet korrekt, kostet aber trotzdem mehr (korrekt berechnet!), weil der Weg länger ist.
Wie bestimmt man die Züge? Ich habe damals ausgiebige Recherchen im Internet gemacht und bin auf dasselbe Ergebnis gekommen wie das zuständige Amt in Graubünden, denn ein Angestellter ist bei uns vorbeigekommen und hat alles kontrolliert. Man nimmt die Abdeckungen weg, die zu den Zügen führen. Diese muss der Kaminfeger entfernen, wenn er putzt. Dann sieht man den oder die Kanäle oder Züge. Bei uns sind es zwei Öffnungen. Bei einer Öffnung ist 1 Kanal und in der zweiten 2 Kanäle: Der Ofen hat also 3 Züge. Genau so rechnet auch unser Ofenbauer und die Leute auf dem Internet, die ich gefunden habe.
Offenbar ist es so, dass Kaminfeger die Züge anders als das Amt berechnen möchten, und zwar möchten sie lieber die Anzahl Meter verrechnen statt die Anzahl der Kanäle. Aber diese Rechnungsweise ist nicht reglementskonform. Trotzdem wendete unser früherer Kaminfeger diese Methode an.
In der Regel braucht der Kaminfeger weniger Zeit als für das Reinigen an Punkten vorgesehen ist. Bei starkem Unterschreiten der Zeit dürfte er eigentlich nicht die volle Punktzahl verrechnen, aber das tun wohl die wenigsten. Wenn sie dann länger haben, dann kommt der Zuschlag sicher!
Ich hoffe, dass dies weiterhilft. Viel Erfolg!
7. Februar 2020 um 19:38
Der Link zum Kaminfegertarif ging ins Leere. Ich habe ihn jetzt aktualisiert!